Gerichtliches Mahnverfahren trotz Vergleichsangebots?
Hallo zusammen,
ich habe Forderungen an einen Bauunternehmer gestellt (5.000 Euro), da Arbeiten nicht weiter geführt wurden und ich diese durch eine andere Firma habe vornehmen lassen (Frist gesetzt, gekündigt, andere Firma beauftragt). Nun hat die Gegenpartei über einen Anwalt einen Vergleich angeboten (2.500 Euro), aber die Schuld natürlich von sich gewiesen - und gleichzeitig sollte ich auf alle weiteren Gewährleistungsansprüche verzichten. Das Vergleichsangebot war mir aber dafür zu niedrig, da noch weitere gravierende und kostenintensive Mängel aufgetreten sind, die mit der ersten Forderung nicht direkt zu tun haben. Der Anwalt wollte dann ein Gegenangebot inkl. Begründung haben. Auf diese Forderung, was rund dem Dreifachen seines Angebots entspricht, habe ich nichts mehr gehört. Auch auf Nachfrage nicht... Nun habe ich einfach den ursprünglichen Betrag (5.000) nochmals per Einschreiben angemahnt und nach Ablauf dieser Frist online ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet.
Meine Frage: Das Vergleichsangebot der Gegenpartei war ja dann eigentlich schon der Widerspruch auf das nun eingeleitete Mahnverfahren oder?! Muss er da überhaupt nochmal widersprechen?
Vielen Dank,
der Tim