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Fahrzeugverkauf, Gewährleistungsausschluss, Händler, Hilfe!?

Guten Abend,

ich bräuchte mal ein eure Meinung/ Hilfe dazu.

Vor ca. 2 Monaten haben wir an einen Gebrauchtwagenhändler einen Mercedes Cabrio aus dem Jahre 2016 privat verkauft mit ca. 88tkm.

Dem Händler haben wir mitgeteilt das die Frontschürze mal nachlackiert wurde wegen Steinschlägen sowie die Heckschürze da vor ca. 1 Jahr eine Dame mit dem Einkaufswagen daran hingen blieb.

In meiner Besitzzeit hatte ich mit diesem Fahrzeug keinen Unfall!

Fahrzeug gaben wir an einem Freitag ab, Montags telefonierte ich nochmal mit dem Händler ob alles in Ordnung sei bzw. ob er das Fahrzeug jetzt endgültig kaufen möchte?!

Händler antwortete das er das Fahrzeug nimmt und überwies mir den Betrag unverzüglich.

Der zweite Besitzer von dem Fahrzeug war ich.

Gegenüber dem Händler füllten wir einen Kaufvertrag aus mit folgende Klausel:

,, Gewährleistungsausschluss: Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung , im Hinblick auf sichtbare und unsichtbare Mängel, insbesondere bezüglich des Kilometerstandes, frühere Unfälle und etwa auftretender Schäden infolge frühere Unfälle."

Der Unfallfreiheit wurde nicht zugesichert, da 2 Besitzer.

Jetzt knappe 2 Monate später meinte der Händler das Fahrzeug hätte einen größeren Schaden gehabt bzw. das Heck wäre sogar von einem anderem baugleichen Fahrzeug drangeschweißt worden.

Droht dauernd mit einem Anwalt, schwere Betrug etc. und möchte knapp 5000€ Schadensersatz.

Wie würdet Ihr weiter mit diesem Händler verhandeln?

Auto, Recht, Gewährleistung, Händler, Privat, Verkauf, Auto und Motorrad

Verbindliche Bestellung, raus aus der Bestellung nach 10 Tagen?

Guten Tag,

am 04.05.2022 entschied ich mich bei einem (Vertrags-)Händler für ein gebrauchtes Motorrad im oberen vierstelligen Preisbereich, man unterhielt sich kurz darüber das der Händler ja sowieso 14 Tage mit der Lieferung warten würde bis das Widerrufsrecht abgelaufen sei (Fernabsatz greift hier doch gar nicht?), ich wies ihn daraufhin das ich entweder per Überweisung oder bar zahle, aufgrund des schlechten Wetters kam eine Probefahrt an besagtem Tag nicht zustande, zumal das Motorrad gerade mal 3 Jahre alt und in der Anzeige von Anschlussgarantie die Rede ist (Screenshots mehrfach vorhanden), eine Probefahrt wird dennoch zeitnah gemacht.

Ich habe eine verbindliche Bestellung zu einem spezifischen Fahrzeug (inkl. Fahrgestellnummer) unterschrieben, auf der Rückseite ist geregelt das man 10 Tage gebunden ist, der Händler sprach bereits von mindestens 14 Tagen bis überhaupt geliefert wird, weil Service und TÜV neu gemacht wird und ich ja auch nicht der einzige Kunde bei denen bin, was bei 1 1/2 Mechanikern in der Werkstatt wohl auch ein wenig länger dauert, ich wies darauf hin das ich das Motorrad natürlich schnellstmöglich haben möchte. 

Ich warte eigentlich auf die 10 Tage Ablauf ohne eine Rückmeldung vom Händler da ich nun gerne bei einem anderen Händler für einen "geringen" Aufpreis ein neues Motorrad erwerben würde was der aktuelle Händler angeblich nicht bestellen kann, bei einem anderen Händler sind diese aber auf Lager.

Ich wurde am selben Tag nochmal angerufen das mir per Mail eine Rechnung zugeschickt wird mit Bankverbindung und Anweisungen wie ich zu überweisen habe, diese kam bisher auch noch nicht.

Ich sagte das ich bisher keine Händlererfahrung habe und er mir sozusagen alles Schritt für Schritt erklären muss damit alles läuft.

Die Frage lautet nun, bin ich am 14.05.2022 aus der verbindlichen Bestellung raus und kann ihm einen Brief in den Briefkasten werfen das die Bestellung sich für mich erledigt hat oder muss ich nach Ablauf der 10 Tage erst eine Frist setzen zur Lieferung?

Ich wünsche einen schönen Sonntag und Danke bereits im voraus allen sinnvoll Antwortenden.

Motorrad, Recht, Bestellung, Händler, Kauf, vor Ort, Auto und Motorrad

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