Probleme mit Auto vom Händler?

Hallo Autofreunde!

Ich habe vor ca. 5 Monaten einen Mazda 2 (Baujahr 2008) beim Händler gekauft. Beim Kauf hatte ich einen Freund dabei, der sich ein bisschen mit Autos auskennt (halt die Standardsachen), weil ich absolut keine Ahnung habe. Soweit er das beurteilen konnte hat großartig nichts gefehlt.

Vor zwei Wochen hat dann die Motorkontrollleuchte angefangen durchgehend zu leuchten. Also bin ich in die nächste Werkstatt gefahren. Dort haben sie den Fehler ausgelesen und meinten es sei der Klopfsensor. Da aber meine Zündkerzen wohl auch "tot" waren, hat der Mechaniker nur die ausgewechselt. Klopfsensor soll ganz blöd zum einbauen sein und kostet wohl sehr viel Arbeitszeit. Laut dieser Werkstatt ist das wohl auch Gewährleistungsfall.

Da der Fehler wieder angezeigt wurde, habe ich meinen Händler angerufen und seit heute steht mein Auto dort in der Werkstatt. Jetzt habe ich eine Nachricht vom Händler bekommen, in der steht, dass anscheinend mein Klimakompressor kaputt sei und der Fehler vom Klopfsensor davon kommt.

Ich habe mich jetzt erstmal an Google ran gesetzt und habe so einen Fall nicht gefunden. Mir kommt das ein bisschen komisch vor...

Kann mir jemand sagen ob das sein kann oder nicht?

Und vor allem, ist der Klimakompressor ein Verschleißteil oder nicht? Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein das zu zahlen...

Die Klimaanlage hat im Sommer gut funktioniert, in den letzten Wochen habe ich sie nicht mehr benutzt, weil es ja eh schon kalt ist.

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Verbindliche Bestellung, raus aus der Bestellung nach 10 Tagen?

Guten Tag,

am 04.05.2022 entschied ich mich bei einem (Vertrags-)Händler für ein gebrauchtes Motorrad im oberen vierstelligen Preisbereich, man unterhielt sich kurz darüber das der Händler ja sowieso 14 Tage mit der Lieferung warten würde bis das Widerrufsrecht abgelaufen sei (Fernabsatz greift hier doch gar nicht?), ich wies ihn daraufhin das ich entweder per Überweisung oder bar zahle, aufgrund des schlechten Wetters kam eine Probefahrt an besagtem Tag nicht zustande, zumal das Motorrad gerade mal 3 Jahre alt und in der Anzeige von Anschlussgarantie die Rede ist (Screenshots mehrfach vorhanden), eine Probefahrt wird dennoch zeitnah gemacht.

Ich habe eine verbindliche Bestellung zu einem spezifischen Fahrzeug (inkl. Fahrgestellnummer) unterschrieben, auf der Rückseite ist geregelt das man 10 Tage gebunden ist, der Händler sprach bereits von mindestens 14 Tagen bis überhaupt geliefert wird, weil Service und TÜV neu gemacht wird und ich ja auch nicht der einzige Kunde bei denen bin, was bei 1 1/2 Mechanikern in der Werkstatt wohl auch ein wenig länger dauert, ich wies darauf hin das ich das Motorrad natürlich schnellstmöglich haben möchte. 

Ich warte eigentlich auf die 10 Tage Ablauf ohne eine Rückmeldung vom Händler da ich nun gerne bei einem anderen Händler für einen "geringen" Aufpreis ein neues Motorrad erwerben würde was der aktuelle Händler angeblich nicht bestellen kann, bei einem anderen Händler sind diese aber auf Lager.

Ich wurde am selben Tag nochmal angerufen das mir per Mail eine Rechnung zugeschickt wird mit Bankverbindung und Anweisungen wie ich zu überweisen habe, diese kam bisher auch noch nicht.

Ich sagte das ich bisher keine Händlererfahrung habe und er mir sozusagen alles Schritt für Schritt erklären muss damit alles läuft.

Die Frage lautet nun, bin ich am 14.05.2022 aus der verbindlichen Bestellung raus und kann ihm einen Brief in den Briefkasten werfen das die Bestellung sich für mich erledigt hat oder muss ich nach Ablauf der 10 Tage erst eine Frist setzen zur Lieferung?

Ich wünsche einen schönen Sonntag und Danke bereits im voraus allen sinnvoll Antwortenden.

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