Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Leserinnen und Leser, Wissbegierige und Wissende,
was geziemt sich zu tun, wenn man aufgrund vorzeitiger Erschlaffung des Gliedes respektive des männlichen Zeugungsapparates den natürlichen ehelichen Pflichten, das ist dem heterosexuellen coitus im Ehebett mit der geehelichten Frau seiner Wahl, nicht oder nur ungenügend nachkommen kann?
Ich bedanke mich für etwaige Hilfe und verbleibe Hochachtungsvoll und mit freundlichem Gruß Ihr untertänigster und höchst bescheidener Diener
Ein anonymer Leser