Hallo,
ich habe letztes Jahr erste Betreuungen als Berufsbetreuer übernommen.
Seit 01.04.2022 mache ich es nun hauptberuflich.
2021 habe ich quasi noch keine Einnahmen gehabt, weil ich noch nicht abgerechnet habe. Bis zum 31.03.2022 war ich Angestellter.
Nun habe ich mich heute online beim Gewerbeamt registriert. Ich habe gelesen, dass Berufsbetreuung nicht als Gewerbe gilt, jedenfalls fällt keine Gewerbesteuer an, aber dass man sich trotzdem registrieren muss.
Hätte ich das letztes Jahr bereits machen sollen, oder reicht es, bevor die ersten Einnahmen erfolgen? Lt. EÜR, die ich machen muss, zählt ja das Zuflussprinzip und bisher hatte ich noch keine Einnahmen.
Ich hoffe nur, es gibt jetzt keine Strafe, wegen zu später Meldung oder so?
Ich bitte euch um Antwort.
LG