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Frage zum möglichen Sachmangel beim Gebrauchtwagenkauf – Zahnriemen und Reifen?

Hallo,

ich stelle meine Frage hier, weil ich trotz intensiver Recherche noch unsicher bin man liest einfach sehr viele widersprüchliche Meinungen.

Ich habe vor Kurzem einen Gebrauchtwagen (Ford Focus Mk2) für 4.499 € gekauft. Der Wagen wurde mit einem Jahr gesetzlicher Gewährleistung verkauft, und ich befinde mich aktuell noch innerhalb der ersten sechs Monate das bedeutet, der Händler müsste nachweisen, dass ein eventueller Mangel beim Kauf noch nicht vorhanden war.

Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf Motor und Getriebe.

Jetzt habe ich nach etwa 2½ Monaten festgestellt, dass im Serviceheft obwohl der Wagen als "scheckheftgepflegt" angeboten wurde – kein einziger Zahnriemenwechsel seit Erstzulassung vor 18 Jahren eingetragen ist.

Ich habe mir den Zahnriemen selbst angesehen: Er weist kleine Risse auf, ist spröde, und die Zähne sind ausgefranst also alles Anzeichen dafür, dass der Riemen tatsächlich noch der originale von vor 18 Jahren sein könnte.

Das Auto wurde beim Verkauf als in „gutem Zustand“ bezeichnet, im Verkaufsgespräch sogar als „Top-Zustand“ ohne dass ich auf den möglicherweise überfälligen Zahnriemen oder den Wartungsstand hingewiesen wurde.

Ich habe gelesen, dass laut § 434 BGB in einem solchen Fall ein Sachmangel vorliegen könnte oder liege ich da falsch?

Auch die montierten Reifen waren mit einem Herstellungsjahr von 2013 bereits 12 Jahre alt. Diese habe ich auf eigene Kosten tauschen lassen. Meines Wissens nach kann auch das ein Sachmangel sein, zumindest dann, wenn solche alten Reifen beim Verkauf nicht erwähnt wurden.

Ich habe gelesen, dass selbst bei Verschleißteilen ein Sachmangel vorliegen kann, wenn ein Wartungsversäumnis derart groß ist

wie eben beim Zahnriemen in meinem Fall.

Kann mir hierzu jemand rechtlich fundiert weiterhelfen?

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Auto privat verkauft - Käufer droht mit Anwalt?

Hallo zusammen!

Ich habe vor 1 Monat den 17 Jahre alten BMW meiner Freundin mit 230.000km privat verkauft, Sachmangelhaftung ausgeschlossen, normal privat verkauft mit TÜV bis Dezember 2026.

Meine Freundin meinte, sie hat mal die Steuerkette getauscht, vor paar Jahren, bei einer Werkstatt, keine Rechnung, nix. Danach hat der Käufer gefragt und meine Schwester kann bezeugen, dass es keine Rechnung dazu gibt, zum Tausch der Steuerkette und er den Wagen trotzdem so gekauft hat.

Im Kaufvertrag habe ich zusätzlich geschrieben bei Zusatzausstattung "Steuerkette erneuert" - Jetzt ist der Käufer mit dem Wagen über 1000km gefahren mit dem Auto, die Steuerkette macht KEINE Probleme, weder Geräusche, nichts! Und er hat den Wagen gut probegefahren, gut getreten und danach hat er sich ja auch zum Kauf entschieden, und meine Schwester war dabei und kann alles bezeugen, auch dass er weiss, dass es keine Rechnung zur Kette gab..

Jetzt will er, dass ich irgendwoher eine Rechnung zur Kette auftreibe, wo es doch keine gibt, und keiner weiß, wo und wann die gemacht wurde (Hinweis: Die Kette macht momentan keine Probleme!) Er meint, wenn der Nachweis, also die Rechnung ich nicht nachreiche, gibt er es dem Anwalt, um den Kaufvertrag anzufechten.. Und der Kaufpreis war unter dem Marktwert, da wir den auch loshaben wollen, also sehr günstig..

Ich sehe es so: Er weiss, dass die Kette ohne Nachweis getauscht wurde, hat das Auto auch nach einer sportlichen Probefahrt gekauft, ist in 1 Monat auch über 1.000km gefahren, die Kette ist auch weiterhin unauffällig, wie bei der Probefahrt und will jetzt alles rückgängig machen und droht mit Anwälten? Ich sehe hier keine Schuld von mir und der Wagen fährt ja weiter und macht keine Probleme und es war auch ein Privatverkauf?

Wie seht ihr das?

Bitte um Hilfe, da mich das Thema aktuell bisschen sorgt und nervt.. Danke!

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