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Sollten Beamte, Selbstständige und Abgeordnete in die Rentenversicherung einzahlen?

Die Rentenkasse steht durch den demografischen Wandel unter Druck: Immer weniger Erwerbstätige finanzieren immer mehr Rentnerinnen und Rentner. Die neue Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) spricht sich deshalb dafür aus, dass auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen sollten. Um das System langfristig zu stabilisieren, müssten die Einnahmen erhöht werden, sagte sie der Funke Mediengruppe. Zugleich müssten sich die Menschen darauf einstellen, dass die Rentenbeiträge steigen werden. Die konkrete Ausgestaltung soll eine Rentenkommission ausarbeiten, die von der schwarz-roten Bundesregierung eingesetzt wird. Der Vorstoß rief gemischte Reaktionen hervor.

Die Union lehnt den Vorschlag von Bas entschieden ab. „Die Einbeziehung von Selbstständigen und Beamten in die Rente löst weder die Probleme in der Rentenversicherung, noch ist das vom Koalitionsvertrag gedeckt”, sagte etwa CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann der Bild. Ulrich Silberbach, Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes, sagte laut ZDF: „Einer Zwangs-Einheitsversicherung erteilen wir eine klare Absage.” Ihm zufolge wäre die Systemumstellung zudem mit enormen Kosten verbunden. Der Vorsitzende des Bundesverbands mittelständische Wirtschaft, Christoph Ahlhaus (CDU), sprach von „populistischem Unfug, der kein einziges Problem der Rente langfristig löst”. Selbstständige brauchten Entlastung und „keine Zwangsmitgliedschaft in einer sturmreifen Staatsrente”, so Ahlhaus.

Der Sozialverband VdK begrüßt die Forderung. VdK-Präsidentin Verena Bentele lobte die neue Ministerin dafür, „dass sie sich nicht scheut, überkommene Privilegien zu hinterfragen”. Es sei komplett aus der Zeit gefallen, dass sich einige der solidarischen Rentenversicherung entziehen, sagte sie der dpa. „Deutschland muss in der Rente weg von Kürzungsdrohungen und der ständigen Verunsicherung der Menschen,” forderte sie. Stattdessen müsse sich die Politik um stabile und höhere Beitragseinnahmequellen kümmern. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) unterstützt die Idee, weil so Ungleichheiten zwischen den Versorgungssystemen abgebaut würden und das System insgesamt gerechter und transparenter würde. Denn bislang erhielten Beamte im Durchschnitt laut DIW deutlich höhere Pensionen als gesetzlich Versicherte.

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Unternehmer, Freiberufler oder einfach Selbstständig? (Nach Steuerrecht)?

Hallo an Alle,

mir ist nicht ganz klar, was man in den folgenden Fällen genau ist. Könnt ihr mir helfen?

  1. Ich eröffne ein Café. Jetzt bin ich ja automatisch Unternehmer, und das Café mein Einzelunternehmen. Aber bin ich nun auch Gewerbetreibender, das das Café ja ein Gewerbe darstellt? Kann ich, falls ich die Haftung beschränken möchte, das Café als UG oder GmbH betreiben?
  2. Ich eröffne eine Elektrofirma. Gibt es hier Unterschiede im Vergleich zu dem Café in 1. ?

Abwandlung: Es handelt sich um einen angestellten Mechatroniker, der nebenbei noch ein paar Stuunden pro Woche als Dienstleistung ein paar Aufträge für Privatpersonen erledigt z.B. Strom anschließen, verlegen ect. Gilt er schon als Unternehmer und muss Ust zahlen? Muss er ein Gewerbe anmelden? Er ist zwar selbstständig tätig, muss aber Est aus gewerblichen Tätigkeiten zahlen, oder ?

3.Ein Landwirt (Ausbildung erfolgt) pachtet Land, um dieses landwirtschaftlich zu bewirtschaften. Er handelt ja hier dann als Unternehmer, oder? Er ist jetzt aber nicht selbstständig, sondern freiberuflich, oder ?Wäre er dann freiberuflicher Unternehmer?

Abwandlung: Der Landwirt hat keine Ausbildung absolviert. Ergeben sich hierdurch Unterschiede?

4.Ein Nachhilfelehrer gibt Nachhilfe. Er hat keine Räume angemietet. Dadurch hat er dann doch kein Unternehmen, oder? Ist er dennoch Einzelunternehmer auch ohne unternehmen? Kann er auch eine GmbH etc. gründen?

Abwandlung: Ein Schüler gibt, um sich etwas dazuzuverdienen Nachhilfe. Ist er damit dann gleich Unternehmer , muss Ust als Utnernehmer und Est aus selbstständiger Tätigkeit abführen? (In den meisten Fällen geht das ja unter der Hand- wäre das dann schon Steuerhinterziehung?)

5.Ein Steuerberater gibt steuerliche Beratung ohne eine Steuerkanzlei zu eröffnen. Wäre er dann Freiberufller? ( Steuerberatung fällt ja auch unter freie Berufe wie Landwirtschaft). Gilt er schon als Unternehmer, auch ohne Steuerkanzlei?

Abwandlung: Es handelt sich um einen Finanzwirt, der nebenbei noch ein paar Stunden in der Woche steuerliche Beratung gibt. Wäre er hierbei auch schon Unternehmer? Muss er Ust zahlen und wie versteuert er diese Tätigkeit Estlich?

2.Abwandllung: Ein Steuerberater eröffnet eine Kanzlei. Diese wäre entweder eine GmbH/GbR ect. kann diese auch eine AG sein, falls 2 Steuerberater die Kanzlei eröffnen und sie einen Aufsichtsrat ect. Aufstellen? Falls keine Rechtsform gewählt wird, würde es sich auch wieder um ein Einzelunternehmen handeln?

Wär eder Steuerberater dann freiberuflicher Unternehmer? Also Est muss er aus freiberuflicher Tätigkeit zahlen und Umsatzsteuer, da er Unternehmer ist?

VIELEN , VIELEN LIEBEN DANK UND SONNIGE GRÜSSE.

Schneesturm 2000

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