Hallo an Alle,
mir ist nicht ganz klar, was man in den folgenden Fällen genau ist. Könnt ihr mir helfen?
- Ich eröffne ein Café. Jetzt bin ich ja automatisch Unternehmer, und das Café mein Einzelunternehmen. Aber bin ich nun auch Gewerbetreibender, das das Café ja ein Gewerbe darstellt? Kann ich, falls ich die Haftung beschränken möchte, das Café als UG oder GmbH betreiben?
- Ich eröffne eine Elektrofirma. Gibt es hier Unterschiede im Vergleich zu dem Café in 1. ?
Abwandlung: Es handelt sich um einen angestellten Mechatroniker, der nebenbei noch ein paar Stuunden pro Woche als Dienstleistung ein paar Aufträge für Privatpersonen erledigt z.B. Strom anschließen, verlegen ect. Gilt er schon als Unternehmer und muss Ust zahlen? Muss er ein Gewerbe anmelden? Er ist zwar selbstständig tätig, muss aber Est aus gewerblichen Tätigkeiten zahlen, oder ?
3.Ein Landwirt (Ausbildung erfolgt) pachtet Land, um dieses landwirtschaftlich zu bewirtschaften. Er handelt ja hier dann als Unternehmer, oder? Er ist jetzt aber nicht selbstständig, sondern freiberuflich, oder ?Wäre er dann freiberuflicher Unternehmer?
Abwandlung: Der Landwirt hat keine Ausbildung absolviert. Ergeben sich hierdurch Unterschiede?
4.Ein Nachhilfelehrer gibt Nachhilfe. Er hat keine Räume angemietet. Dadurch hat er dann doch kein Unternehmen, oder? Ist er dennoch Einzelunternehmer auch ohne unternehmen? Kann er auch eine GmbH etc. gründen?
Abwandlung: Ein Schüler gibt, um sich etwas dazuzuverdienen Nachhilfe. Ist er damit dann gleich Unternehmer , muss Ust als Utnernehmer und Est aus selbstständiger Tätigkeit abführen? (In den meisten Fällen geht das ja unter der Hand- wäre das dann schon Steuerhinterziehung?)
5.Ein Steuerberater gibt steuerliche Beratung ohne eine Steuerkanzlei zu eröffnen. Wäre er dann Freiberufller? ( Steuerberatung fällt ja auch unter freie Berufe wie Landwirtschaft). Gilt er schon als Unternehmer, auch ohne Steuerkanzlei?
Abwandlung: Es handelt sich um einen Finanzwirt, der nebenbei noch ein paar Stunden in der Woche steuerliche Beratung gibt. Wäre er hierbei auch schon Unternehmer? Muss er Ust zahlen und wie versteuert er diese Tätigkeit Estlich?
2.Abwandllung: Ein Steuerberater eröffnet eine Kanzlei. Diese wäre entweder eine GmbH/GbR ect. kann diese auch eine AG sein, falls 2 Steuerberater die Kanzlei eröffnen und sie einen Aufsichtsrat ect. Aufstellen? Falls keine Rechtsform gewählt wird, würde es sich auch wieder um ein Einzelunternehmen handeln?
Wär eder Steuerberater dann freiberuflicher Unternehmer? Also Est muss er aus freiberuflicher Tätigkeit zahlen und Umsatzsteuer, da er Unternehmer ist?
VIELEN , VIELEN LIEBEN DANK UND SONNIGE GRÜSSE.
Schneesturm 2000