Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. :-)
Ich habe am 01.01.2024 meinen Fotografenbetrieb als Kleinunternehmer beim Gewerbeamt in Schermbeck angemeldet. Da ich hauptsächlich Hochzeiten fotografiere, laufe ich auch als Gewerbetreibender und nicht als Freiberufler.
Am 23.12.24 habe ich in Schermbeck den Fotografenbetrieb abgemeldet und am selbigen Tag In Hamminkeln (neuer Wohnort) angemeldet. Ein Ummelden war laut Aussage der Mitarbeiter im Gewerbeamt bei der Kleinunternehmerregelung nicht möglich. Beide Orte sind im Kreis Wesel - Finanzamt Wesel
Jetzt mache ich gerade mit smartsteuer meinen Lohnsteuerjahresausgleich mit der EÜR und habe ein paar Fragen.
- welchen Hebesatz muss ich bei der EÜR nun angeben? Schermbeck hat 460%, Hamminkeln 452%. Meine Saison lief bis September. Nach September hatte ich keine weiteren Einnahmen, nur Ausgaben.
- Smartsteuer sagt mir ich muss eine Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung machen. Ist das beides zutreffend?
Ich bin froh, wenn ihr mir helfen könnt. Da ich im Gründungsjahr nur wenige Aufträge hatte, lohnt sich ein Steuerberater an der Stelle noch nicht.
Vielen Dank