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Wie viele Autos darf ich im Jahr verkaufen?

Hallo, bei mir ist es so ich habe sehr viel spaß daran immer mal ein Anderes Auto zu fahren, ich habe auch immer 3 Autos angemdelt und je nach dem ob es mir gefällt oder nicht gebe ich den wagen mal schneller wieder ab oder behalte ihn auch für immer je nach dem.

Ich denke das ich schon so auf 6 bis 12 Autos im Jahr komme die ich kaufe / verkaufe, es handelt sich in der Regel um Autos mit einem wert von 500,- bis 2500,- Euro, natürlich mach ich mal nen paar 100,- Euro gewinn bei nem Wagen aber auch natürlich auch mal verlust, im großen und ganzen gibt sichdas die wage würde ich sagen. Aber darum geht es mir bei der Aktion ja gar nicht ich habe spaß daran immer mal wieder was anderes zu fahren, bin auch selber schrauber und kann daher das eine oder andere selber machen.

Für mich ist das kein gewärblicher Handel, ich habe halt spaß daran und bastel gern hab auch immer so 5 bis 6 Autos hier aufm hof stehen mit den ich mal fahre mal nicht, die die hier stehen will ich größtenteiels behalten und nicht mehr verkaufen.

Jetzt ist es so das sich jemand bei mir beschwert hat der ein Fahrzeug bei mir gekauft hat und mich Anzeigen will weil ich seiner meinung nach ein Händler bin weil ich hier 6 Autos stehen hatte und daher gewährleistung geben muss, das diese 6 Autos aber nicht zum verkauf waren hab ich ihm gesagt das hat ihn nicht interessiert.

Meine Frage wie viele Autos darf ich denn so verkaufen weil ich mache damit eigentlich nicht wirklich gewinn im großen und ganzen bekomm ich oft nach 3 monaten gefahren das eylbe wieder wie ich den Wagen gekauft habe, ich sehe mich auch nicht als händler weil das für mich ein Hobby ist was mir spaß macht, das Geld ist nebensache und wird ja eh oft direkt wieder in ein anderen wagen investiert.

Autohändler, Autoverkäufer, Autoverkauf, Finanzamt, Gewährleistung, Privatverkauf, Gewaehrleistungspflicht, gewerblicher Verkäufer, Auto und Motorrad

Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale als Student?

Hallo zusammen,

meine Frage bezieht sich auf einen Studenten "A", der neben seinem Studium keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht. Dieser Student hat einen Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) im Jahr. Zwar geht Student "A" keiner beruflichen Tätigkeit nach, er engagiert sich aber ehrenamtlich in 2 Organisationen.

  1. Organisation ist ehrenamtlich, daher nimmt Student "A" die Ehrenamtspauschale (720€) in Anspruch.
  2. Organisation ist ehrenamtlich mit einem pädagogischen Hintergrund, daher nimmt Student "A" die Übungsleiterpauschale (2400€) in Anspruch.

Angenommen Student "A" verdient in beiden Organisationen jeweils mehr als die Ehrenamtspauschale bzw. Übungsleiterpauschale ermöglicht, muss Student "A" dann Steuern zahlen? Oder tritt dann der Steuerfreibetrag von 9.168 € (Stand 2019) in Kraft, wodurch Student "A" keine Steuern zahlen muss, da er immer noch unter dem Steuerfreibetrag liegt?

Erweiterung der Frage: Wenn Student "A" in den Semesterferien einen Monat als Festangestellter in der 2. Organisation arbeitet und 2.500€ verdient, ist dieser Betrag dann unabhängig von der Übungsleiterpauschale und zählt direkt in den Steuerfreibetrag?

Entschuldigt die wirre Fragerei, aber gerade hinsichtlich ehrenamtlichen "Aufwandsentschädigungen" und dem Zusammenspiel als Student sind im Internet keine klaren Antworten für den oben genannten Fall zu finden.

Ich bin über jede Antwort dankbar.

Grüße,

Hummelxy

Finanzen, Steuern, Steuererklärung, Finanzamt, Steuerrecht, Student

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