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Stromzähler - Tarif Pflicht?

Hallo :)

Wir sind die Eigentümer einer Immobilie (seit Oktober 2022) und dieses hat 4 Stromzähler. Bis April 2023 waren es 3 analoge und 1 digitaler Stromzähler. Von den analogen Stromzählern sind 2 in Verwendung (Wohnung und Hausstrom), der digitale für eine andere Wohnung. Der 3. analoge Stromzähler ist nicht in Verwendung.

Im April 2023 erfolgte der Umbau vom unbenutzten analogen Stromzähler zu einem digitalen. Dies haben die Stadtwerke so angeordnet. Weiterhin ist der Stromzähler nicht in Benutzung.

Nun haben wir eine Zahlungserinnerung bekommen das wir 174,77 € wegen diesen unbenutzten Stromzähler zahlen sollen. Dies ist die erste Zahlungsaufforderung die wir wegen dem Stromzähler bekommen. Nach einem Anruf haben wir kulanterweise die Rechnung (angeblich November 2022) versendet per E-Mail erhalten. Diese ist wie folgt aufgeschlüsselt:

Uns wurde nun Rückwirkend der Stromtarif in Rechnung gestellt (nur der Grundpreis vom Tarif, Verbrauch ist mit 0 kWh angegeben).
Der Stromzähler war auch bei den vorherigen Besitzern nicht in Verwendung.

Gibt es eine Pflicht einen Tarif für jeden verbauten Stromzähler zu haben? Kann ein Tarif ohne unsere Zustimmung einfach abgeschlossen werden von den Stadtwerken "nur" weil ein Stromzähler verbaut ist? Das Stromzähler eine Jahresgebühr haben ist uns bewusst, von dieser sind wir auch ausgegangen diese zu zahlen.

Danke für eure Hilfe :)

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Muss ich den Zählerstand (Strom) für die Endabrechnung mitteilen (Sonderfall)?

Hallo Zusammen,

bei mir erfolgt zum morgigen Tag der Wechsel zu einem neuen Stromanbieter. Dem neuen Stromanbieter soll ich entsprechend den Zählerstand zum morgigen Tag mitteilen, was ich auch machen werde.

Nun der Sonderfall:

Von meinem bisherigen Stromanbieter erhielt ich heute eine E-Mail mit Bitte um Upload/Eintragung des heutigen Zählerstandes (letzter Tag der Belieferung).

Würde ich dies nicht tun, würde die Endabrechnung alternativ auf Basis eines analytischen Wertes erstellt. Der angegebene analytische Wert liegt hierbei ca. 400 kWh unter dem tatsächlichen Zählerstand zum heutigen Tag.

Nun meine Frage(n):

Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich mir einiges an Geld sparen würde, wenn ich den tatsächlichen Wert einfach nicht mitteile und die Endabrechnung somit auf Basis des analytischen Wertes (400 kWh weniger) erstellt würde?

Habe ich in dem Fall die Pflicht, den richtigen Zählerstand mitzuteilen und wäre es bereits ein Betrugsversuch, wenn ich dies nicht täte, weil mir daraus ein finanzieller Vorteil entstünde?

Wenn ich die E-Mail richtig verstehe, wird mir ja die Option eröffnet, den Zählerstand nicht mitzuteilen. Die Konsequenz wäre in dem Fall die Berechnung auf Basis des analytischen Wertes.

Dem neuen Stromanbieter teile ich den Wert zum morgigen Tag ganz normal mit. Kommt es hier zu einer Kommunikation zwischen dem neuen und dem alten Anbieter, sodass die Lücke von 400 kWh auffallen würde?

Wie würdet ihr vorgehen und was ist in dem konkreten Fall die Rechtslage?

Danke im Voraus!

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