Zahlt man vom Grund von der Regelleistung Strom und Internet?
Also wenn das Jobcenter Pauschalmiete uebernimmt, die Strom und Internet enthält, hat man 100 EUR mehr als normale Leute?
3 Antworten
In der Vermieterbescheinigung muss der Vermieter ganz detailliert eintragen, welche Kosten in der Miete enthalten sind. In dem Fall würde dann Internet und Haushaltsstrom da eingetragen. Das würde dann von deinem Regelsatz abgezogen.
Im übrigen ist es eher ungewöhnlich, dass Internet und Haushaltsstrom in der Miete enthalten ist. Normalerweise meldet das der Mieter selber an.
Dann steht's eben im Mietvertrag. Aber das kannst du ja dann mit denen klären.
Es scheint, dass du nicht willst, dass jemand so 100 EUR mehr bekommt!
Häh...? Es geht doch nicht darum, was ich will. Wir haben eine Bürgergeld-Mieterin und ich habe sowas schon ausgefüllt. Ganz grob weiß ich, wie das funktioniert.
Es kann wohl ein, das der Vermieter ganz genau aufstellen muss welche Beträge zu welcher Leistung sind. Die werden dann natürlich abgezogen.
Ansonsten werden Strom und Internet zusätzlich berechnet und abgezogen. Du kannst davon ausgehen,das du nicht mehr als Andere Empfänger bekommst.
Dann bekommst Du vom Jobcenter die Aufforderung, deinen Vermieter ein Formular vorzulegen, wo er diese Kosten rausrechnet.
Darf das Jobcenter eine Mietbescheinigung fordern? Nein.
Jobcenter fordert Mietbescheinigung - Openright