Der Politiker stützt sich mit seiner Kritik auf einen Bericht des „Spiegel“, der aus dem 1100 Seiten starken, noch unveröffentlichten Gutachten des Verfassungsschutzes (BfV) zitiert. Die darin enthaltenen Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der AfD hätten wenig Substanz, so Palmer. Das Papier enthalte weitgehend öffentlich bekannte Informationen: „Zumindest ist alles, was ich da lese, nicht neu.“
Laut „Spiegel“ wird in dem Gutachten auch ein Zitat von Parteichefin Alice Weidel (46) aus dem Jahr 2023 erwähnt, wonach sie in einem Interview von einem „in unserer Kultur völlig unbekannten“ Phänomen der „Messerkriminalität“ gesprochen hatte, das aus Afrika und dem Nahen Osten nach Deutschland gebracht worden sei.
Palmer schreibt dazu, „die Diagnose, dass wir Migranten aus ,gewaltbereiten Kulturen‘ im Land haben“, sei in der Kriminalstatistik ablesbar. Die Gewalt in ihren Heimatländern sei ja ein Grund dafür, dass ihnen Asyl gewährt werde.
Er habe „erwartet, dass V-Männer aus dem Inneren der AfD berichten, dass dort geplant wird, freie Wahlen abzuschaffen, Justiz und Polizei zu unterwandern, einen Putsch vorzubereiten oder zumindest Verfassungsänderungen zur Ermächtigung durchzuführen.“ Palmers Fazit: „Scheint nicht der Fall.“