Um neutral zu bleiben bitte keine Parteien oder Kandidaten nennen. Gehate und meckern interessiert hier nicht.
Mir geht es rein sachlich um die zumindest theoretische Möglichkeit des Volkes, jemanden „davon abzuhalten“ Kanzler zu werden. Nicht nur bezogen auf die kommende BTW, sondern generell wie zb die Rechtslage für sowas geregelt ist.
Partei X gewinnt die Wahl und hat Person Y als Kanzlerkandidaten. Im Regelfall stellt diese Partei ja den Kanzler.
Als repräsentative Demokratie wählen wir die Anzahl der Sitze die den Parteien zustehen und nicht den Kanzler direkt. Die Parteien stellen, so wie auch ihren Kandidaten, die Abgeordneten (2. Stimme und Direktmandate mal außen vor).
Wenn Kandidat Y nun im Volk auf massiven Widerspruch treffen würde, gibt es vom Volk ausgehend eine rechtliche Möglichkeit Y zu verhindern, auch wenn Partei X an ihm festhält?
Es gibt ja zb auch Anträge oder Petitionen die auch vom Volk, mit ausreichend Zuspruch, eingereicht und angehört werden müssen. Oder auch Schritte durch die Judikative?
Freue mich auf konstruktive Antworten.
LG