Wenn man zum ersten mal in einer Werkstatt für behinderte Menschen anfängt, kommt man ins Eingangsverfahren.
Wie sieht es aus, wenn man in eine andere WfbM wechselt?
- Variante 1: Wechsel in eine WfbM in einen anderen Bundesland.
- Variante 2: Wechsel in eine WfbM innerhalb des Bundeslandes.
- Variante 3: Wechsel in eine Zweigstelle der WfbM in Nachbarort
^ Käme man bei dem 3 Varianten auch ins Eingangsverfahren?
Wenn Werkstätten auch eine Abteilung für Eingangsverfahren haben, muss man trotzdem in die betreffende Abteilung, auch wenn man in der ersten WfbM schon in einer Abteilung für Eingangsverfahren war?
Wie sieht es mit Berufsbildungsbereich aus? Wenn man schon mal 2 Jahre in Berufsbildungsbereich war, muss man in einer anderen WfbM auch 2 Jahre in dem Berufsbildungsbereich?
Was sind Eure Erfahrungen?