Kommt man immer ins Eingangsverfahren?
Wenn man zum ersten mal in einer Werkstatt für behinderte Menschen anfängt, kommt man ins Eingangsverfahren.
Wie sieht es aus, wenn man in eine andere WfbM wechselt?
- Variante 1: Wechsel in eine WfbM in einen anderen Bundesland.
- Variante 2: Wechsel in eine WfbM innerhalb des Bundeslandes.
- Variante 3: Wechsel in eine Zweigstelle der WfbM in Nachbarort
^ Käme man bei dem 3 Varianten auch ins Eingangsverfahren?
Wenn Werkstätten auch eine Abteilung für Eingangsverfahren haben, muss man trotzdem in die betreffende Abteilung, auch wenn man in der ersten WfbM schon in einer Abteilung für Eingangsverfahren war?
Wie sieht es mit Berufsbildungsbereich aus? Wenn man schon mal 2 Jahre in Berufsbildungsbereich war, muss man in einer anderen WfbM auch 2 Jahre in dem Berufsbildungsbereich?
Was sind Eure Erfahrungen?
3 Antworten
Es kommt drauf an:
Wenn es genau den Bereich in der neuen Werkstatt gibt, in dem du in der alten Werkstatt gearbeitet hast, dann kann es sein, dass du direkt in den Bereich wechseln kannst.
Gibt es den exakt gleichen Bereich aber nicht (z.B. weil du in der Wäscherei warst, die neue Werkstatt aber keine Wäscherei hat), dann musst du ja erstmal einen Einblick über das Angebot der neuen Werkstatt bekommen und das kannst du am besten im Eingangsverfahren.
Es ist also nicht relevant, wohin du wechselt, sondern welche Arbeitsplätze die jeweilige WfbM anbietet.
In den BBB musst du aber meines Wissens nicht nochmal.
Ja man kommt jedes mal ins Eingangsverfahren ich bin auch in einer WfbM
Hallo wenn du in einer wfbn schon das BBB ab geschlossen hast Dan nicht
Rollsingle
Wieso auch bei Wechsel, wenn man in der ersten WfbM schon das Eingangsverfahren durch hat?