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Extreme Helikoptermutter will alles wissen über mein Privatleben?

Meine Mutter ist eije Helikoptermuter ujd ich raste bald komplett aus. Ich bin 23 und trotzdem behandelt sie mich wie 12. Wenn ich weg bin geht sie in mein Zimmer bezieht mein Bett, wirft Sachen weg (hat mir sogar schon was Bedeutendes genommen) und hat vor Jahren auch mal meinen Vibrator gefunden und einfach ganz demonstrativs auf meinen Schminktisch gelegt. Ich schließe mein Zimmer schon oft ab, muss den Schlüssel dann aber immer irgendwo verstecken das nervt

Das schlimmste jetzt was mich dazu gebracht hat das hier zu posten. Gestern wollte sie unbedingt wissen wo ich geschlafen habe, dabei wusste sie genau dass ich bei meinem Freund bin mit dem ich seit kurzem zusammen bin und weil seine Ex noch bei dem wohnt, waren wir im Hotel was ich ihr aber nicht gesagt have einfach weil es sie nichts angeht. Und weil ich ihr das nicht gesagt hab, hat sie einfach behauptet, ich hätte bei meiner ehemaligen F+ geschlafen und meinen Freund betrogen. Ich 🤪 Die letzte Person, die sowas machen würde, und das weiß sie genau. Reine Provokation so eine dumme Aussage

Vor ein paar Monaten hat sie mal Kassenzettel gefunden auf dem stand dass ich Kondome gekauft habe. Herzlichen Glückwunsch, interessiert mich0. Trotzdem fragt sie mich seitdem ständig ob ich auch richtig verhüte Will die mich eigentlich komplett verarschen? 🤣

Meinem Freund hat sie auch schon geschrieben ohne meine Erlaubnis dass sie uns ja da und sonstwo abholen kann es reifht lngsam

Was soll ich machen gegen so eine Scheisse? Bin so froh wenn ich hier ausziehen kann irgendwann oh mein gott

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Sexuelle Missbrauch und die Widersprüchlichkeit von § 180 StGB?

Das Schutzalter in Deutschland liegt bei 14, ab dann gilt die sexuelle Selbstbestimmung (abgesehen von bestimmten Ausnahmen). Z.B. ist es problemlos möglich, wenn ein 15-Jähriger mit einer Gleichaltrigen Sex hat. Es gibt jedoch auch noch folgenden Paragrafen:§ 180 Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

(1) Wer sexuellen Handlungen einer Person unter sechzehn Jahren an oder vor einem Dritten oder sexuellen Handlungen eines Dritten an einer Person unter sechzehn Jahren

1.

durch seine Vermittlung oder

2.

durch Gewähren oder Verschaffen von Gelegenheit

Vorschub leistet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 Nr. 2 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Vorschubleisten seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

Verschafft also eine Person (ggf auch 15-Jahre alt, das Alter ist egal) den beiden 15-Jährigen (ggf sogar auf deren Initiative hin) eine Gelegenheit für Sex, z.B. durch Überlassung eines Zimmers oder unterlässt es als Garant, sexuelle Handlungen zu unterbinden (Aufsicht im Ferienlager), so liegt eine Straftat vor.

Von Experten wurde aufgrund der Widersprüchlichkeit deshalb die ersatzlose Streichung des Paragrafen gefordert. Ist die sexuelle Handlung (z.B. bei Personen unter 14) strafbar, liegt ohnehin Anstiftung oder Beihilfe zur Straftat vor.

Auch mir ist schleierhaft, wieso sexuelle Aktivitäten von sexualmündigen Personen nicht gefördert werden dürfen, erst Recht, wenn es sich um jugendtypische Situationen handelt.

Wie schätzt ihr den Paragrafen ein? Ist er gar verfassungswidrig wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz?

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