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Wasserförderung durch Zisterne klappt nicht, bzw. Durchflusswächter funktioniert auch nicht korrekt?

Guten Tag (Hobby)-Handwerker,

seit mehreren Wochen haben wir ein Problem mit unserer Wasserförderung via Zisterne. Das Wasser ist für die Toilettenspülung und die Gartenbewässerung zuständig. Die Zisterne ist voll und die Pumpe ist direkt in die Zisterne gesetzt, d.h. wir haben keine extra Pumpe im Haus verbaut. Sobald wir aber die Toilettenspülung betätigen kommt kein Wasser, d.h. Eimer müssen her. Nur zu Info wir haben auch TEA-3 Einspeisemodul, welches im Falle einer Wasserknappheit eingreift und die Zisterne mit Frischwasser selbständig befüllt. Das piepst zwar auch, wie sonst herum, jedoch glauben dort das Problem gefunden zu haben. Wie auch immer zurück zum Hauptproblem. Pumpe in der Zisterne geprüft auf Verunreinigen und auf Stromzufuhr, alles passt. Normalerweise hat der Durchflusswächter immer einen konstanten Druck von 4 Bar. Doch seit heute morgen sinken die 4 Bar auf 2,5 Bar hinab und die Pumpe saugt wieder Wasser bis der Durchflusswächter wieder 4 Bar erreicht hat, dies passiert im Minutentakt. Also irgendwo läuft da Wasser aus der Leitung bzw. ein Ventil dichtet nicht ganz ab. Wie kann man so etwas testen. Ist das Rücklaufventil der Pumpe kaputt?

Habe jetzt den Durchflusswächter sicherheitshalber abgestöpselt. Kurz wieder angeschlossen und nichts, kein Impuls, auch nicht wenn ich den roten Knopf am Gerät drücke, gar nichts. Er funktioniert teilweise nur wenn ich Frischwasser benutze. D.h. das TEA-3. Was ist dort los, ist die Pumpe defekt oder der Durchflusswächter? Was kann ich tun, um dies heraus zu finden?

Ich bitte um zügige Hilfe. Niemand möchte seine Klogang mit einem Wassereimer beenden. Im Schlimmsten Falle hilft dies nicht mal für die großen Geschäfte, hahah.

Hier noch mal Bilder und Video, falls es klappt.

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Darf ich den verkauf von alkohol an einen Kunden verweigern?

Ich arbeitete heute an der bar in einem Restaurant als ein Gast ins lokal kam der mir von anfang an suspect erschien. Er hatte etwas probleme sich zu artikulieren, hat langsam geredet und hatte einen sehr emotionslosen „leeren“ Blick. Er hat weder getorkelt oder gelallt weshalb ich erstmals davon ausgieng er hätte ein leichtes geistiges Handicap oder eine Autismus-Störung. Er wurde natürlich wie jeder andere Gast bedient, höflich und mit respekt. Doch bereits seine erste Bestellung war sehr merkwürdig: 0,5L Vodka um 15:00Uhr mittags. Diesen Wunsch habe ich ihm natürlich nicht erfüllt und ihn auf zwei 0,2cl vodka shots und ein Bier runter geredet mit der ausrede das dies das limit sei dass wir an eine Person verkaufen dürfen. Bereits da hatte ich Gewissensbisse weil ich mir sicher war das er nicht ganz bei sinnen war auch wenn ich den Grund nicht kannte. Jedoch war er mitte 40 und in dem Moment dachte ich mir er könne das bestimmt selbst verantworten. Mein schlechtes Gewissen hatte leider einen guten Grund, als ich ihn fragte was es denn so früh schon zum feiern gäbe antwortete er nur ganz trocken er sei Alkoholiker. Die im nachhinein offensichtlichen anzeichen habe ich leider übersehen was ich zutiefst bereue. Selbstverständlich verweigerte ich ihm den weiteren verkauf von Alkohol wozu ich nun ja auch einen triftigen grund hatte. Meine frage ist nun hätte ich ihm bereits bevor er mir diese Information sagte die Bestellung verweigern dürfen nur weil er mir geistig nicht ganz auf der höhe erschien? Und selbst wenn ich es verweigern hätte dürfen, hätte ich es überhaupt machen sollen? Wie hättet ihr in meiner Position gehandelt?
die Situation endete damit das er sich auf den boden legte und so tief schlief das er nicht mehr ansprechbar war. Nachdem Polizei und Sanitäre sich um ihn kümmerten stellte sich heraus das er am Vortag aus einer Klinik entfloh in der er bereits wegen übermäßigem Alkoholkonsum war. Das Krankenhaus Armband hab ich ebenfalls übersehen. Ich habe einem flüchtigen Alkoholiker Vodka serviert und mache mir unglaublich große Vorwürfe deswegen auch wenn ich weiß das es einfach eine unglückliche Situation war. Wie soll ich in Zukunft handeln wenn Kunden Alkohol bestellt die mir nicht zu 100% Zurechnungswürdig scheinen? Darf ich den Verkauf auch ohne triftigem Grund verweigern? Und wenn ja, hättet ihr es in meiner Situation gemacht?

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