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Autokauf - falsche Angaben zu den Vorbesitzern?

Hallo zusammen,

folgende Situation: Eine Frau interessiert sich für einen gebrauchten PKW den sie in einem Internetportal gesehen hat. Sie telefoniert mit dem Händler und fährt am nächsten Tag zum Händler um das Auto anzuschauen und alles zu besprechen. Unter anderem auch viewiel Vorbesitzer der Wagen hat. Die Antwort lautet : Eine Vorbesitzerin.Das passt für die Frau.
So unterschreibt sie den Vorvertrag/ Kaufvertrag und bezahlt wie vereinbart. Nach einigen Wochen meldet sich der Händler, das der Wagen nun zugelassen ist. Papiere und Kennzeichen sind da, sie kann ihn abholen. Das tut sie einen Tag später. Am Folgetag sortiert sie die Zulassung, KfZ Brief, Kaufvertrag in ihre Ordner und sieht dabei in der Zulassungsbescheinigung das der Wagen 2 Vorbesitzer hat. Per Mail fragt sie den Händler dazu an : Der sagt, ein Missverständnis.

Das lässt die Frau nicht gelten. Ihre Begleitung beim ersten Termin im Autohaus hat die Aussage des Verkäufers - eine Vorbesitzerin - gehört. Missverständnis ausgeschlossen.

Die Frau hätte das Auto mit 2 Vorbesitzern nicht gekauft und fühlt sich mindestens angelogen , wenn nicht sogar betrogen. Sie möchte das nicht einfach so hinnehmen und es dabei belassen.

Was kann sie tun ? Das Auto kann ja nichts dafür......, aber ziemlich sicher wirken sich ja die Anzahl der Vorbesitzer auf den Preis des Wagens aus.

Danke für alle Gedanken oder Tips
Gruß
ikopi

Gebrauchtwagen, Betrug, Autohändler, Gebrauchtwagenkauf, Vorbesitzer

Muss ein Rahmenschaden extra gesondert aufgeführt werden bei einem Gebrauchtfahrzeug?

Hallo Zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken mir ein neues Fahrzeug zu kaufen. Laut Händler hat das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Frontschaden. Die Antwort auf die Frage, ob der Rahmen auch beschädigt wurde, konnte er mir jedoch nicht beantwortet. Er hat den Wagen schon repariert angekauft und daher keine Dokumentation über den Schaden.

Das ist soweit ja auch okay. Ich hatte damals auch einen Frontschaden und dieser wurde ja durch die Werkstatt repariert und mit der Versicherung abgerechnet. Hierzu habe ich auch nichts.

Müsste ein Händler dies aber nicht feststellen bzw. begutachten lassen und dann auch mit in dem Kaufvertrag vermerken? Zwischen normalem Frontschaden und Rahmenschaden ist ja schon noch ein kleiner Unterschied. Da das Fahrzeug auch relativ leistungsstark ist, macht dies für mich schon einen Unterschied.

Ich frage mich jetzt halt, ob ich nach Kauf dagegen vorgehen kann, wenn im Kaufvertrag "nur" Unfallfahrzeug steht am Ende aber auch festgestellt wird, das der Rahmen repariert wurde.

Vorher damit zur Werkstatt ist leider schwierig. Ich war letzte Woche zur Besichtigung und Probefahrt dort und einfache Strecke sind 290km. Ich soll morgen den Kaufvertrag zugeschickt bekommen und bin mir einfach unsicher, ob ich da am Ende gegen vorgehen kann, wenn der Rahmenschaden (falls vorhanden) nicht explizit aufgeführt ist.

Garantie gibt es 2 Jahre auf das Fahrzeug aber das hat ja damit nichts zu tun denke ich. Hoffe mir kann hier jemand helfen.

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Ich habe ein Auto von einem kleinen Gebrauchtwagenhändler mit einem illegalen, schwarzen TÜV gekauft! Wie soll ich jetzt vorgehen?

Hallo an alle,

ich habe leider ein Problem. Ich habe mir kürzlich einen Gebrauchtwagen in Höhe von 6250 € gekauft und dieses auch in einer Summe an den Gebrauchtwagenhändler überwiesen. Dieser Händler ist klein und nicht mit anderen großen Händlern zu vergleichen und leider auch zwielichtig. Dieser hat mir den Wagen mit einem frischen TÜV verkauft. Nach dem Kauf habe ich den Wagen in einer Werkstatt abchecken lassen. In dieser Werkstatt kam ein TÜV-Prüfer von der KÜS. Dabei wurde festgestellt, dass die hinteren Bremsen verrostet und durch sind. Es wurde mir von meiner Werkstatt auch ein Kostenvoranschlag für die Reparatur gemacht. Es sind 400 € insgesamt. Bei der Überprüfung hat der Prüfer zudem festgestellt, dass das Fahrzeug ein Unfallwagen ist und dass die Schweller zugespachtelt und nicht geschweißt wurden. Die 400 € habe ich aus eigener Tasche bezahlt, damit der Wagen straßenverkehrstauglich ist.

Unfallwagen stand auch im Vertrag, aber ich hätte nicht gedacht dass die Arbeiten so miserabel durchgeführt wurden. Einen Anwalt kann ich mir nicht leisten, weil ich keine Rechtschutzversicherung habe.

Ich habe dem Händler alles geschildert und meine 400 € von ihm gefordert. Er sagte mir bereits am Telefon und per E-Mail zu, dass er mir die 400 € geben wird. Er hält mich jedoch ein wenig hin. Er sagt, dass er im Urlaub ist und dass er sich nach 2 Wochen melden wird.

Da ich mir keinen Anwalt leisten kann, wollte ich folgendermaßen vorgehen:

1.) Frage: Wenn ich einen Strafantrag bei der Polizei stelle und ein Ermittlungsverfahren einleite, wird dann automatisch auch gegen den Händler vorgegangen oder wird nur gegen den TÜV-Prüfer ermittelt wegen Urkundenfälschung (?).

Der Händler hat mir das Fahrzeug ja mit dem schwarzen TÜV verkauft und er war zu 100 % auch der Auftraggeber des TÜV's. Somit denke ich, dass er auch unter einer Decke hier steckt. Er sagt immer, dass er seine Aufträge an seine Werkstatt übergibt und er nur die Fahrzeuge verkauft.

2.) Frage: Soll ich mich mit der TÜV-Stelle des Händlers auseinandersetzen und denen schildern, dass der TÜV-Prüfer meiner Werkstatt diverse Mängel festgestellt hat? Und somit sie den TÜV manipuliert haben. Ich habe ja den Bericht meines Prüfers. Mir sind ja dadurch 400 € an Kosten entstanden. Kann mir diese TÜV-Stelle das Geld in Höhe von 400 € zurückerstatten?

Ich bedanke mich vorab.

Mit freundlichen Grüßen

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