Am 30. August 2024 habe ich als Auszubildender bei einem Händler einen Opel Corsa (Baujahr 2013, 119.000 km) für 5.000 € gekauft. Die Finanzierung des Fahrzeugs erfolgte über einen Kreditvertrag. Der Händler hat mich nicht darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug einen Vorschaden hat. Im Vertrag steht lediglich der Hinweis „Vorschaden, Kosten unbekannt“, den ich beim Kauf aufgrund der Eile nicht bemerkt habe.
Nun, wenige Monate später, startet das Auto nicht mehr. Eine Überprüfung über eine Seite ergab, dass der Vorschaden auf 10.000–15.000 € geschätzt wird. Außerdem habe ich festgestellt, dass der Händler den Vertrag nicht unterschrieben hat.
Beim Kauf wurde mir eine Garantie gegeben. Welche Rechte habe ich nun? Kann ich den Vertrag anfechten oder den Kauf rückabwickeln lassen? Wie wirkt sich die Kreditfinanzierung dabei aus?