Totalschaden Auto gekauft?
Am 30. August 2024 habe ich als Auszubildender bei einem Händler einen Opel Corsa (Baujahr 2013, 119.000 km) für 5.000 € gekauft. Die Finanzierung des Fahrzeugs erfolgte über einen Kreditvertrag. Der Händler hat mich nicht darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug einen Vorschaden hat. Im Vertrag steht lediglich der Hinweis „Vorschaden, Kosten unbekannt“, den ich beim Kauf aufgrund der Eile nicht bemerkt habe.
Nun, wenige Monate später, startet das Auto nicht mehr. Eine Überprüfung über eine Seite ergab, dass der Vorschaden auf 10.000–15.000 € geschätzt wird. Außerdem habe ich festgestellt, dass der Händler den Vertrag nicht unterschrieben hat.
Beim Kauf wurde mir eine Garantie gegeben. Welche Rechte habe ich nun? Kann ich den Vertrag anfechten oder den Kauf rückabwickeln lassen? Wie wirkt sich die Kreditfinanzierung dabei aus?
5 Antworten
Erstmal ist die Frage ob das aktuelle Problem mit dem Vorschaden in Verbindung steht. Bezüglich des Vorschaden denke ich sieht es schlecht aus denn der Schaden ist ja benannt nur nicht konkret also weißt du dass etwas war und hast das so akzeptiert. Sollte das nicht mehr starten aufgrund eines gravierenden Mangels sein, so muss in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf der Händler beweisen dass dieser Mangel nicht bereits bei Verkauf vorlag.
Nun, wenige Monate später,
Wenige Monate später wird es schwerfallen, nachzuweisen, dass der Schaden bereits beim Kauf bestand. Du kannst über die Garantie versuchen, den Händler zur Reparatur zu bewegen. eine Rückabwicklung sehe ich hier nicht.
Dazu muss man aber erstmal wissen, warum das gute Stück nicht springt.+
Nicht alles ist ja nun dem Verkäufer anzulasten, zumal der Schutzbrief ja ohne weitere Kosten hilft.
naja, es sind mal 2 einhalb Monate seitdem ich das Auto gekauft habe… und bin mal ca. 2000 km damit gefahren…
Für dein Problem bin ich kein Experte, aber wenn der Vorschaden nicht genau benannt ist, will sich der Verkäufer vor der Garantie drücken.
Es hätte ein konkreter Garantieausschluß für den Vorschaden benannt werden müssen.
So wird sich der Händler herausreden, daß das Teil, was innerhalb der Garantiezeit kaputtgeht, der Vorschaden sei.
Frage am besten einen Anwalt für Vertragsrecht, ob die Formulierungen so legal sind.
Das kann ich leider nicht beantworten, da ich noch nie ein Auto mit Garantie hatte.
Ein einsetig unterschriebener Vertrag, ist gültig. Aber dann ist der Angebotsempfänger, in dem Fall du, nicht verpflichtet die Leistung zu erbringen.
Du kannst aber wegen des Unfallschadens etwas unternehmen.
Hol dir einen Anwalt. Wie alt der Schaden ist kann ein Gutachter feststellen.
Da kann dir nur ein Anwalt helfen. Sämtliche Meinungen, ob und wie man den Kauf anfechten und rückabwickeln kann, sind obsolet. Die Frage ist, wann der Unfall stattgefunden hat. Wenn er repariert, und von einer Versicherung reguliert wurde, zu der vermuteten Reparatursumme, dann wird diese den Wert des Fahrzeuges nicht um mehr als 30 % überstiegen haben. Zum jetzigen Zeitpunkt mag es ein Totalschaden sein, zum damaligen Zeitpunkt offensichtlich nicht.
Für den Händler besteht übrigens keine Pflicht, ein Fahrzeug bei Ankauf auf Unfallfreiheit zu kontrollieren.
Da im Vetrag die Formulierung "Vorschaden, Höhe unbekannt" eingetragen war, statt" Unfallschaden, Höhe laut Vorbesitzer" könnte ein guter Anwalt vielleicht etwas erreichen.
Gebrauchtfahrzeuge läßt man VOR dem Kauf von einem Gutachter oder einer Werkstatt des Vertrauens durchschauen. Will der Verkäufer oder Händler das nicht, Finger weg.
Eine Garantie greift nicht bei Unfallschäden, verständlich, oder?
Eine fehlende Unterschrift unter dem Vertrag hat nichts zu bedeuten, ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden, die Papierform ist nicht verspflichtend. Ihr habt beide eure Willenserklärung abgegeben und den Handel vollzogen.
Es wurde ursprünglich in Österreich zugelassen, später nach Deutschland verkauft und war im März 2024 in einen Unfall verwickelt. Nach diesem Unfall wurde das Fahrzeug nach Polen verkauft, bevor es vom Händler in Deutschland erworben und mir weiterverkauft wurde.
Soll ich am besten den Händler auch informieren? oder einfach nur bei der Garantie anrufen und den Schaden Melden? ich habe mir überlegt, zuerst das Auto reparieren lassen und dann einen Anwalt kontaktieren, nicht das dann dee Händler sich von den Reparaturkosten verweigert wenn er vom Anwalt hört