Eine Bekannte ist außerorts 51km/h zu schnell gefahren. Sie besitzt den Führerschein auf Probe.
Laut Bußgeldbescheid muß sie 508€ zahlen (240€ für 51km/h zu schnell x 2, da Vorsatz erkannt wurde + Gebühr + Auslagen der Verwaltung), bekommt 2 Punkte und sie muß für einen Monat den Führerschein abgeben.
Laut telefonischer Auskunft bei der Bußgeldstelle muss sie kein Aufbauseminar besuchen. Die Begründung kenne ich nicht. Kann das wirklich sein, oder hat die Bußgeldstelle übersehen, dass sie Fahrangfängerin ist? Es handelt sich doch um einen A-Verstoß, bei dem zwingend ein Aufbauseminar erfolgen muß, oder sehe ich das falsch?
Bekommt man die Aufforderung zum Aufbauseminar gesondert zugestellt? Wenn ja, wann?