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Fahren ohne fahrerlaubnis B17, welche Strafe?

Hallo Liebe User,

leider wurde ich vergangen Woche von der Polizei mit Toleranz 51 km/h in einer 30er gelasert und dementsprechend angehalten, die 30er war neu und war mir deshalb nicht bekannt.

Ich war mit dem 45er Roller von meinem Vater unterwegs und der Polizist vor Ort hat mir erzählt, dass der Roller max. 45 km/h fahren darf und keine 51 km/h, deshalb wurde der Roller zur Beweissicherung beschlagnahmt und ich werde der Strafttat fahren ohne gültige Fahrerlaubnis beschuldigt, die Ordnungswidrigkeit wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit wird daher fallen gelassen, weil ich eine Straftat begangen habe.

Ich habe mein Führerschein nicht mal ein Jahr und befinde mich deshalb noch in der Probezeit, dazu kommt das ich noch 17 bin, aber meinen Klasse B Führerschein schon habe. Mit diesem darf ich in meinem Alter in Begleitung ein Auto fahren und alleine einen Roller der bis 45 km/h zugelassen ist unterwegs sein.

Meine Frage nun: In der Vergangenheit hatte ich noch nie mit der Polizei zutuhen und bin somit ein unbeschriebenes Blatt, dazu kommt, dass ich noch 17 bin. Kann mir einer sagen wie meine Strafe ausfallen wird? Im Internet lese ich Sachen wie 6. Monate Fahrverbot, 6 Punkte, Aufbauseminar, 2. Jahre verlängerung der Probezeit, Sozialstunden, sowie eine saftige Geldstrafe für mich und meinem Vater.

Laut meinem Vater ist der Roller nicht verändert oder irgendwie "frisiert"

Außerdem habt ihr noch Tipps wie ich noch glimpflich aus der Patsche rauskomme, habe gehört, dass mobile Lasermessungen der Polizei vorallem bei Motorrädern ungenau seien sollen. Lohnt es sich mit der Rechtsschutzversicherung rechtlich vorzugehen oder ist das "verschwendetes" Geld?

Schon mal im voraus Vielen Dank für jede Antwort!

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Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren?

Guten Tag,

ich hab gestern Post bekommen – eine Anhörung im Bußgeldverfahren. Geht darum, dass ich zu schnell gefahren bin. Im Affekt hab ich online direkt die Haken bei „Ich war der Fahrzeugführer“ und „Ich gebe die Tat zu“ gesetzt, weil ich dachte, ich zahl das einfach und dann ist Ruhe.

Später hab ich aber doch meinen Anwalt gefragt, weil ich mir unsicher war, was da jetzt wirklich auf mich zukommt – vor allem, weil überall im Internet was anderes steht. Er hat mir dann erklärt, welche Konsequenzen das haben kann, und da ich noch in der Probezeit bin, will ich mir den Stress lieber sparen.

Mein Anwalt meinte natürlich, ich soll da gar nicht erst drauf reagieren, damit er sich drum kümmern kann. Blöd nur, dass ich das schon gemacht hatte – und ihm das bisher noch nicht gesagt hab. Das klär ich aber am Montag mit ihm.

Nachdem ich mit ihm gesprochen hatte, hab ich das Online-Formular nochmal ausgefüllt und diesmal „Ich gebe die Tat nicht zu“ angekreuzt. Ob das jetzt besser war, keine Ahnung.

Jetzt frag ich mich: Hat das irgendwelche Konsequenzen? Haben die nur die letzte Version von meiner Aussage oder sehen die auch die erste – oder zumindest, dass ich das nochmal geändert hab?

Und kann es vielleicht ein Vorteil sein, dass ich in beiden Fällen keine Angaben zu meiner Person gemacht hab?

Es geht wahrscheinlich darum, dass meine Probezeit um 2 Jahre verlängert wird, ich ein Fahrverbot auf Bewährung für 12 Monate bekomme und ein Aufbauseminar machen muss.

Mein Anwalt meint aber, dass es gute Chancen gibt, das anzufechten – vor allem, weil ich mir ziemlich sicher bin, dass ich das in diesem Ausmaß auf keinen Fall begangen habe.

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Aufbauseminar & Führerscheinentzug?

Hallo:)

ich befinde mich in der Probezeit & wurde letzte Woche am Handy gesehen während einer Fahrt. Ich weiß ziemlich dumm. Nun wurde mir gesagt, dass ich 100€ Bußgeld zahlen muss, einen Punkt bekomme und bei einem Aufbauseminar teilnehmen muss.

als wäre das nicht genug, kam gestern ein Brief an, worin stand, dass ich auf der Autobahn mit 41kmh zu schnell geblitzt wurde. 80 waren erlaubt, ich fuhr 121. Ich kann es mir nicht erklären, da ich mich an Geschwindigkeiten halte. Ich habe den Blitzer auch nicht mitbekommen.. der Bescheid kam dann an mit 320€ Bußgeld, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot. Meine Frage ist nun: ich habe somit zwei A-Verstöße begangen. In welcher Stufe befinde ich mich mit beiden? Ich habe noch kein Aufbauseminar verordnet bekommen, denke das wird in paar Wochen kommen. Das zweite Vergehen (41kmh zu schnell) wird das dann schon als „Verwarnung“ also Stufe 2 gewertet? Oder noch nicht, da ich das Aufbauseminar noch nicht angeordnet bekommen habe… ich mache mir Gedanken, dass ich nochmal geblitzt wurde und das dann ja drei A-Verstöße wären und ich somit meinen Führerschein entzogen bekomme. Ich habe das erste mal Blitzen ja auch nicht gemerkt.

ich habe gehört wenn man einen weiteren A-Verstoß vor der Anordnung des Aufbauseminars begangen hat, dass das dann „nur“ die Strafe auf dem Bescheid nach sich zieht. In Stufe zwei also die schriftliche Verwahrung würde ich mit dem zweiten Verstoß erst nach dem auf Aufbauseminar kommen, stimmt das?
Liebe Grüße und danke schon mal für die Antworten!

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