Fahrprobe beim Aufbauseminar?

1 Antwort

§35 Abs 1 FeV:

Jeder Teilnehmer an der Fahrprobe soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse führen, mit dem vor allem die zur Anordnung der Teilnahme an dem Aufbauseminar führenden Verkehrszuwiderhandlungen begangen worden sind.

Es ist somit keine Pflicht und bleibt der Fahrschule überlassen.