Fahrverbot aufbauseminar?

2 Antworten

§2b Abs 3 StVG:

(3) Ist der Teilnehmer an einem Aufbauseminar nicht Inhaber einer Fahrerlaubnis oder unterliegt er einem rechtskräftig angeordneten Fahrverbot, so gilt hinsichtlich der Fahrprobe § 2 Abs. 15 entsprechend.

Somit kommt für dich §2 Abs 15 StVG zur Anwendung, der den Fahrlehrer als Fahrzeugführer bestimmt:

(15) Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer oder einem Fahrlehreranwärter im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer oder der Fahrlehreranwärter als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Da der Fahrzeugführer eine Fahrerlaubnis hat, darf die Beobachtungsfahrt stattfinden.

Bis 2010 war die Rechtslage noch anders, hier galt der Fahrlehrer nur dann als Fahrzeugführer, wenn der Schüler keine Fahrerlaubnis hatte und eben nicht, wenn er eine FE hatte, von der er lediglich keinen Gebrauch machen durfte.

vogel1234567 
Fragesteller
 03.04.2022, 15:33

Also kurz gesagt, trotz Fahrverbot darf diese Fahrt stattfinden wenn ich es richtig verstehe ?

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vogel1234567 
Fragesteller
 03.04.2022, 15:35
@migebuff

Ich bedanke mich bei ihnen, diese Antwort habe ich seit Tagen gesucht und nirgends gefunden.

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Spielt keine Rolle, du darfst mit dem FL die Fahrt machen.

Asf.. man muss eben 6 Schüler haben um starten zu dürfen.. dauert eben.