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Hartz 4 / Ausbildung - Annahme einer Scheinwohnung?

Moin,

ich hätte eine Frage. Ich wohne zurzeit bei meiner Mutter, welche mit meiner Schwester ein einer Bedarfsgemeinschaft ist bzw. ALG2 bezieht.

Ich, 20 Jahre, war dies bis vor kurzem auch, jedoch habe ich seit dem 1.08 eine Ausbildung und bin also raus aus der BG und somit unabhängig vom JobCenter. Das einzige und der ausschlaggebend Punkt ist, dass das JC Fehler bei der Berechnung und Leistungsauszahlung bei meiner Mutter/Schwester macht. Und trotz Anwälte, sieht man in Kürze auch kein Ende. Einkommen wird falsch berechnet und das macht sich bei meiner Mutter/Schwester bemerkbar.

Dort wo wir vorher gewohnt haben, hat sich eine WG gebildet in die ich nach Rücksprache einziehen kann und auch tu als Maßnahme, dass das JC eben Fehler macht und somit gezwungen ist neue Auflagen anzufertigen, ohne mich zu berücksichtigen.

Angenommen meine Mutter belässt mein Zimmer so wie es ist und ich pendel z.B. nach der Arbeit mal nach Hause und schlafe dort hin und wieder mal unregelmäßig, kann das JobCenter in irgendeiner Art und Weise einen "Scheinwohnsitz" im Bezug auf mich vorwerfen und meiner Mutter/Schwester das Geld kürzen? Selbst wenn ich, unabhängig von der Realität, länger am Stück dort Hausen würde? Die Tatsache, dass das JC sagt, dass die Wohnung zu teuer ist, kann ich mir denken, aber mehr dann auch nicht.

Ich bin ja sozusagen nicht mehr abhängig vom JC, also kann das doch auch nicht übertragen werden, oder? Oder kann das JC irgendwie eine Hausdurchsuchung durch die ARGE zb veranlassen und Sachen deuten? Habe ja für die Ummeldung die Vermieterbescheinigung und alles mögliche der neuen Wohnung.

Hoffe auf Antworten,danke :)

Recht, ALG II, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Ummelden Wohnsitz

Arge - Umschulung oder Weiterbildung als Hilfsarbeiter?

Hallo zusammen,

bitte nagelt mich jetzt nicht auf die genaue Begriffe fest... ^^ aber folgendes:

Ich bin zur Zeit seit kurzem Arbeitssuchend/-los gemeldet und beziehe auch Arbeitslosengeld 1 (ca. 1000€).

Nun möchte ich eine Umschulung (Ausbildung mit Zeugnis) machen, mir wurde soweit auch schon alles zugesagt -wobei ich noch keinen Bildungsgutschein in der Hand habe- und habe auch schon einen Betrieb gefunden, der das alles mit machen und mich ausbilden würde.

Jetzt ist nur die Frage wie bzw in welcher Form ???

1.Fall - rein als Azubi - kann ich wegen dem geringen Verdienst vergessen.

2.Fall - mit diesem Bildungsgutschein - aber wieviel habe ich dann am Ende des Monats auf der Hand? Im Gespräch mit der Arge kam heraus, dass anscheinend das Azubi Gehalt mit dem Arbeitslosengeld 1 verrechnet und letzten Ende gedeckelt wird. Jedoch bekomme ich in diesem Fall ja noch die Fahrtkosten!? und andere Vergütungen wie Schulungsmaterial bezahlt!? und mit meinen angenommen 1000€ Arbeitslosengeld verrechnet.... wo komme ich da am Ende dabei raus?

Jetzt wurde mir noch eine dritte Variante schmackhaft gemacht:

3.Fall - Als Hilfkraft angestellt und dann im Betrieb weiter-/ausbilden - Hierbei soll ich mich bald möglichst als Hilfskraft anstellen lassen (wohl grob mit 1300€ Gehalt) und später dann die Ausbildung beginnen, jedoch weiter als Hilfskraft angestellt.

Bei der dritten Variante bekommt der Arbeitgeber einen Zuschuss und mir wird bei der Ausbildung/ Umschulung auch noch die Fahrtkosten bezahlt?

Habe ich dann letzen Endes eine "klassische Ausbildung mit Zeugnis" ?

Ist das dann eine normale Berufsausbildung?

etc....

Es kommt mir ein bisschen spanisch vor bzw. so als würde man mich hier nur gerne als "vermittelt" abstempeln wollen können... und der Arge entstehen so weniger kosten wohl ^^

Ich hoffe Ihr könnt mir hier ein bisschen weiterhelfen und mir einige Fragen beantworten und Licht ins Dunkel bringen.

Viele Grüße

Ausbildung, ALG I, ARGE, Umschulung, Weiterbildung, Arbeitslosengeld I, Hilfskraft, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

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