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Carport mit Gründach oder nicht (GRZ / BauNVO 1977)?

Hallo allerseits,

sind Architekten oder Fachanwälte Baurecht zugegen? ;)

Ich möchte ein zweites carport auf meinem Grundstück im Hamburger Norden errichten. Letztes Jahr habe ich die Stadt Hamburg mal formlos angefragt, und das Bauamt meinte. Natürlich muss ein Gründach, ohne geht heute unter keinen Umständen.

Hier die Rahmenbedinungen: Haus Bj 1980 - damals galt die BauNVO von 1977 -- demnach gilt ist die GRZ nur auf das Haus bezogen, Nebenanlagen zählen nicht dazu.

Nach der aktuelle Bau NVO von 2017  darf die GRZ überschritten werden, wenn ausgleichsmassnahmen getroffen werden (welche gilt denn für bestandimmobilien)? —> das ist m.E. nach die Hauptfrage…)

lt B-Plan von annodazumal wohnen wir hier in einem kleinsiedlungsgebiet, GRZ 0,2.

Grundstücksgrösse: 500 qm

Haus Grundfläche: 95

bestehender carport, Zufahrt, Terrasse : 60qm

Das Haus alleine passt, GRZ kleiner 0,2

mit den bestehenden Anlagen sind wir jetzt schon über 0,3

neuer Carport : 20qm

in wikipedia steht: https://de.wikipedia.org/wiki/Baunutzungsverordnung

Soweit keine Übergangsvorschriften greifen, beziehen sich Festsetzungen in Bauleitplänen immer auf die am ersten Tag der öffentlichen Auslegung des Bauleitplans (FlächennutzungsplanBebauungsplan) nach § 3 Abs. 2 BauGB geltende Fassung der Baunutzungsverordnung. Das bedeutet, dass es sich nicht um „dynamische Verweise“ im Sinne einer Festsetzung gemäß der jeweils geltenden Fassung handelt; vielmehr sind Festsetzungen in Bauleitplänen so zu verstehen, dass sie den entsprechenden Inhalt der jeweils geltenden Baunutzungsverordnung insoweit übernehmen. Wird beispielsweise für ein Gebiet in einem Bebauungsplan im Jahr 1966 als Art der baulichen Nutzung ein „Kerngebiet“ festgesetzt, so bestimmt sich auch heute noch die zulässige Nutzung in diesem Gebiet nach den Bestimmungen der BauNVO 1962.

—> das würde für mich bedeuten, dass der carport / überdachte Stellplatz nicht anzurechnen ist, und daher wir kein Gründach bauen müssen. 

bauen, Recht, Architekt, Carport, Wirtschaft und Finanzen

Architekt Betrug?

Hallo Community, ich brauch euren Rat..

Wir haben mit einem Architekten einen Vertrag darüber geschlossen, dass dieser die Pläne für unser Haus und einen Bauantrag beim Bauamt stellen und damit die Baugenehmigung für unser Haus sichern sollte. Der Vertrag sah einen Festpreis von 5000€ vor, wobei 2000€ als Vorschuss gezahlt werden sollten und das restlich Geld dann, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde. Der Architekt versprach uns alles in 1-2 Monaten zu erledigen.
Nun kam es jedoch zu erheblichen Verzögerungen, da der Architekt ständig Pläne erstellte, die mit den Bauvorgaben des Bauamts nicht übereinstimmten und zusätzliche Geld forderte (für seine Arbeitsversicherung und für die Bauvorlageberechtigung), was jedoch nicht im Vertrag geregelt war. Wir zahlten ihm dieses zusätzliche Geld, da er sonst die Weiterarbeit einstellen wollte. Nach großer zeitlicher Verzögerung war der Plan nun fertig und er stellte den Bauantrag beim Bauamt.
Nach einiger Zeit meldete sich das Bauamt bei uns und informierte uns darüber, dass noch etliche Unterlage fehlen. Als wir den Architekten konfrontierten, hat er uns nur wieder hingehalten und uns darauf vertröstet, dass er nur noch einige Wochen braucht.
Ab diesem Zeitpunkt haben wir beschlossen die Zusammenarbeit zu kündigen und uns einen neunen Architekten für unser Vorhaben zu suchen, den wir schließlich auch gefunden haben. Den Vertrag mit dem bisherigen Architekten haben wir aufgelöst und vertraglich festgehalten, dass wir die bisherigen Baupläne weiter nutzen können.
Nach einigen Tagen bekamen wir jedoch erneut einen Anruf vom Bauamt, dass uns darüber informierte, dass der vorherige Architekt die Nutzung der Pläne nicht erlaubt.
Nun zu meiner Frage: Darf er uns die Nutzung der Pläne verweigern? Können wir den gezahlten Vorschuss zurückverlangen, da wir im Endeffekt keine Leistung erhalten haben und der Architekt nun auch die Nutzung der bisherigen Leistung verbietet?
Können wir allgemein Klage erheben, wegen der ganzen verlorenen Zeit, die uns seine Unzuverlässigkeit gekostet hat?

Danke schonmal für die Antworten!

Recht, Architekt, Bauantrag, Baugenehmigung

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