Ein solches Verfahren könnte beispielsweise durch einen Beschluss des Bundestages in Gang gesetzt werden. Das BVerfG würde dann in einem wahrscheinlich mehrere Jahre dauerndem Verfahren prüfen, ob die Vorraussetzungen für ein solches Verbot gegeben sind.
Eine Partei kann nur dann verboten werden, wenn sie nicht nur eine verfassungsfeindliche Haltung vertritt, sondern diese Haltung auch in aktiv-kämpferischer, aggressiver Weise umsetzen will. Für ein Parteiverbot genügt es also nicht, dass oberste Verfassungswerte in der politischen Meinungsäußerung in Zweifel gezogen, nicht anerkannt, abgelehnt oder ihnen andere entgegengesetzt werden. Die Partei muss vielmehr planvoll das Funktionieren der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen wollen. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann.
Ausweislich aktueller Umfragen befürworten etwa 40 Prozent der Deutschen ein solches Verbotsverfahren.
https://civey.com/umfragen/31853/wie-wurden-sie-die-einleitung-eines-parteiverbotsverfahrens-gegen-die-afd-bewerten