Ist ein vergessenes Leerzeichen im Anschreiben ein Ausschlusskriterium?
Servus, ich habe eine Bewerbung an ein Unternehmen geschickt mit einem tollen Anschreiben sowie Lebenslauf. Das Problem ist, ich habe direkt im ersten Satz
„Sehr geehrteFrau x“ geschrieben. Dies fällt ja direkt auf und ist auch das Erste, was sie sieht. Wäre das für viele schon ein Ausschlusskriterium?
Ich bin die Bewerbung zigmal durchgegangen und habe genau nach dem Abschicken den (einzigen) Fehler entdeckt. Ich hatte kurz überlegt, eine weitere E-Mail zu schicken, um auf den Fehler aufmerksam zu machen und zu betonen, dass die Bewerbung trotzdem gut ist, aber dachte mir dann, vielleicht ist das doch nicht nötig. Was meint ihr?
Ich habe die Bewerbung vor ca. einer halben Stunde abgeschickt. Es handelt sich um eine Bewerbung im technischen Bereich.