Ist ein vergessenes Leerzeichen im Anschreiben ein Ausschlusskriterium?
Servus, ich habe eine Bewerbung an ein Unternehmen geschickt mit einem tollen Anschreiben sowie Lebenslauf. Das Problem ist, ich habe direkt im ersten Satz
„Sehr geehrteFrau x“ geschrieben. Dies fällt ja direkt auf und ist auch das Erste, was sie sieht. Wäre das für viele schon ein Ausschlusskriterium?
Ich bin die Bewerbung zigmal durchgegangen und habe genau nach dem Abschicken den (einzigen) Fehler entdeckt. Ich hatte kurz überlegt, eine weitere E-Mail zu schicken, um auf den Fehler aufmerksam zu machen und zu betonen, dass die Bewerbung trotzdem gut ist, aber dachte mir dann, vielleicht ist das doch nicht nötig. Was meint ihr?
Ich habe die Bewerbung vor ca. einer halben Stunde abgeschickt. Es handelt sich um eine Bewerbung im technischen Bereich.
4 Antworten
Könnte nachher aussortiert werden. Deshalb liest man die Bewerbung nochmal 3x durch, bevor man an ein Unternehmen schickt.
Gerade schnell schnell schnell hat auch niemand was gewonnen
Das gilt auch Formatierung, auch wenn auf deiner Seite soweit alles perfekt ist, könnte es nach dem Senden was anderes geöffnet werden, das nachher katastrophal ist.
nicht unbedingt, aber es wird möglicherweise einen negativen Eindruck hinterlassen
wenn du daraufhin angesprochen wirst, gestehe zu, dass das dein Fehler war und versuche diesen Fehler zukünftig zu vermeiden – die Fähigkeit, Fehler zu gestehen, kann als positives angesehen werden
Würde mich nur sehr minim stören. Aber eben, nicht mal 1%
Darum, praktisch dieselben Chancen wie der Rest
Dafür wird man von der Kirche exkommuniziert
Das Problem ist, dass dieser winzige Fehler für Personaler grobe Unachtsamkeit und mangelnde Sorgfalt bedeutet.
Darum ja auch die Frage :D eigentlich sehr sorgsam, dummer fehler und eventuell eine gute stelle liegen lassen..
Ich weiß das mag sich jetzt unnötig anhören, habe aber schon gelesen, wie viele Personaler ausmisten, besonders bei größen firmen.