Dienstplanänderung ohne Fragen erlaubt, bei AVR Bayern?

Hallo, gestern kam ein neuer Dienstplan raus. Ich hätte nächste Woche bei einem Tag einen kurzen 6 Std. Dienst gehabt. Jetzt wurde ich stattdessen auf Rufbereitschaft gesetzt. Ich wurde aber nicht gefragt ob ich das möchte und will es ehrlich gesagt auch nicht. Denn statt meiner 6 Std. bekomme ich für die Ruf nur 1 Std. und mache dadurch weniger Plusstunden. Außerdem kann es auch sein, dass ich dann zu einem langen 10 - 11 Std. Dienst an diesem Tag gerufen werde, falls eine Krankmeldung rein kommt. Da ist mir dann mein regulär geplanter 6 Std. Dienst logischerweise lieber. Zumal ich im Anschluss eh noch 4 Tage am Stück lange je 10 Std. Dienste habe.

Vom Prinzip finde ich es ja ok wenn der AG mich rausbaut. Aber wenn dann mit einem richtigen Frei.

Ich meine mich zu erinnern, dass in der AVR Bayern irgendwo gestanden war, dass Dienstplanänderung im gegenseitigen Einvernehmen geschehen müssen. Hab ich also ein Recht darauf, meinen regulär geplanten Dienst zu machen? Bzw. Dem AG zu sagen, dass ich der Änderung nur mit einem normalen und richten frei zustimmen werde?

Sowas passiert bei uns im übrigen häufig. Wir machen unzählige Überstunden und wenn es gerade mal passt werden Stunden abgebaut indem man Mitarbeiter auf Rufbereitschaft setzt.

Meinem Verständnis nach, ist sowas aber nicht in Ordnung, denn ich muss während der Ruf ja für meinen AG erreichbar und verfügbar sein, wenn er mich braucht. Abgesehen davon möchte ich durch die erbrachten Überstunden, einen richtigen Freizeitausgleich. Schließlich habe ich ja auch schon mehr Arbeit durch die Überstunden erbracht als ich müsste.

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Zustimmung zur Veränderung einer Stellenbeschreibung, Weisungsrecht, Arbeitsrecht

Hallo zusammen ...

Der Fall:

Der Arbeitgeber ist eine Hilfsorganisation mit Tarifvertrag in Anlehnung an den AVR. Die Stellenbeschreibung ist per Definition Anlage des Arbeitsvertrages. Ein Mitarbeiter erhält nun eine geänderte Stellenbeschreibung die ohne seine Mitwirkung und ohne Rücksprache mit ihm geändert wurde. Im Unterschriftenfeld der neuen Stellenbeschreibung steht "zur Kenntnis genommen". Falls er nicht unterschreibt, wird ihm die neue Stellenbschreibung unter Zeugen überreicht. Der hinzugefügte neue Part der Stellenbeschreibung betrifft die Vertretung einer anderen völlig fremden Abteilung, für diese besteht keine Ausbildung und Einweisung sowie kein Zugriff auf Arbeitsmittel und Dateien.

Der Arbeitgeber beruft sich ein sein Weisungsrecht und die Gewerbeordnung.

Meine konkreten Fragen bzw. eigenen Ansichten zu dem Fall:

Ist eine Stellenbeschreibung nicht ein WESENTLICHER Bestandteil des Arbeitsvertrages dem ich per Unterschrift zugestimmt habe?

Kann ein wesentlicher Bestandteil eines Vertrages - auch wenn es eine Anlage ist - nur zur Kenntnis gegeben werden?

Oder bedarf es hier nicht eigentlich einer Änderungskündigung?

Muss der Arbeitgeber nicht nachweislich dafür sorgen, dass neu definierte Aufgabe auch erfüllt werden können?

Kann der Mitarbeiter die Aufnahme der neu zugewiesenen Tätigkeiten verweigern, wenn ihm hierzu die Unterweisung und Mittel fehlen?

Besten Dank schon einmal an alle antwortenden und engagierten Arbeitsrechtler!

Gruß, Galsan

Arbeitsrecht, AVR, Tarifvertrag, Stellenbeschreibung

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