Ich habe mir vor einigen Jahren angewöhnt, als Radfahrer von parkenden Autos schätzungsweise eine Autotürlänge Abstand zu halten. Das sind etwa 1,20 Meter bei den längsten Autotüren. Denn Rad-Unfälle, bei denen man in eine sich gerade öffnende Autotür fährt, gehören zu den folgenschwersten und die vermeidet man damit ja ziemlich konsequent. (Die Unfälle wären natürlich viel folgenärmer, wenn Autos gegen die Fahrtrichtung parken würden, aber das wäre für die Autos relativ unpraktisch)
VIele, denen ich das erzählte, meinten, das sei zu viel und man würde nachfolgende Autos aufhalten. Ich finder aber schon länger, dass körperliche Unversehrtheit ein höheres Rechtsgut ist als die Verlangsamung eventuell hinter mir fahrender Autos, die eine kurze Zeit ihr Tempo drosseln müssen, bevor sie mich überholen können.
Nun las ich ganz überrascht, dass es Rechtssprechung vom LG Berlin Az. 24 O 466/95 gibt, nach der ein entsprechender Abstand dem Radfahrer sogar vorgeschrieben ist.
Wusste das jemand, oder seit ihr auch so überrascht?