Als Radfahrer 1,20 Abstand zu parkenden Autos?
Ich habe mir vor einigen Jahren angewöhnt, als Radfahrer von parkenden Autos schätzungsweise eine Autotürlänge Abstand zu halten. Das sind etwa 1,20 Meter bei den längsten Autotüren. Denn Rad-Unfälle, bei denen man in eine sich gerade öffnende Autotür fährt, gehören zu den folgenschwersten und die vermeidet man damit ja ziemlich konsequent. (Die Unfälle wären natürlich viel folgenärmer, wenn Autos gegen die Fahrtrichtung parken würden, aber das wäre für die Autos relativ unpraktisch)
VIele, denen ich das erzählte, meinten, das sei zu viel und man würde nachfolgende Autos aufhalten. Ich finder aber schon länger, dass körperliche Unversehrtheit ein höheres Rechtsgut ist als die Verlangsamung eventuell hinter mir fahrender Autos, die eine kurze Zeit ihr Tempo drosseln müssen, bevor sie mich überholen können.
Nun las ich ganz überrascht, dass es Rechtssprechung vom LG Berlin Az. 24 O 466/95 gibt, nach der ein entsprechender Abstand dem Radfahrer sogar vorgeschrieben ist.
Wusste das jemand, oder seit ihr auch so überrascht?
2 Antworten
Ich wusste das, aber ich beschäftige mich mit dem Thema aus Eigennutz auch schon seit Ewigkeiten. Ich bin Alltagsradfahrer mit einer Fahrleistung von rund 8000-12000 km/Jahr.
Das Urteil des LG Berlin ist auch nicht das einzige das in diese Richtung urteilt. Ich werf mal noch OLG Jena, Az. 5 U 596/06 ins Rennen.
Zudem tut es auch verdammt weh in eine Tür zu bretzeln...ich habs als 12-Jähriger mal ausprobiert. Ist eher so mittelgut.
Ja, wußte ich. Und bei uns hier alle. Und das ist auch gut so mit dem Abstand! Genauso wie ich- wenn ich Auto fahre- ebenfalls Abstand halten muß. Dann lieber im Ernstfall langsamer fahren!👍🏻