Kann ich Motorrad vom Abschleppdienst abholen (Hilfe, Biker in Not)?

Hallo,

Ich hatte gestern einen Motorradunfall. Mein Motorrad ist jetzt bei einem Abschleppdienst.

Ich bin ADAC und ACE Mitglied.

Die Polizei hat alles aufgenommen und beiden Versicherungen ist der Unfall nun bekannt. Meiner und der gegnerischen Versicherung.

Nun: Also ich fahre gleich Montag früh auch zum Anwalt. Da ich ebenfalls Schmerzensgeld geltend machen möchte, Und übergebe dem Alle Informationen damit der sich mit dem Fall befasst. Da die Versicherungen einen Monatelang warten lassen bis da mal was passiert. Mit dem Anwalt geht das innerhalb von kürzester Zeit und mein Motorrad gammelt nicht vor sich hin.

Ich habe nur eine Frage zurzeit. Wo ich einfach nicht weiter weiss. Mein Motorrad ist ja seit dem Unfall gestern beim Abschleppdienst und steht da halt. Was ja pro Tag kostet.

Darf ich das Teil überhaupt abholen? Die Polizei hat dazu nichts gesagt. Fahrbar ist das Motorrad jedenfalls nicht. Daher hätte ich nur die Idee den ADAC Oder ACE mein Motorrad abschleppen zu lassen. Da dies kostenlos ist. Also zu mir nach Hause abschleppen lassen.

Ich frage mich auch wie ich das mit dem Gutachter mache. Ich will ja einen eigenen engagieren und nicht den von der gegnerischen Versicherung nehmen. Aber den Gutachter sollte man doch erst engagieren wenn die Schuldfrage dann eindeutig geklärt ist? Oder nicht?

Hoffe auf Rückmeldung

LG

Motorrad, Leben, Gebrauchtwagen, Abschleppdienst, KFZ, Notfall, Unfall, Verletzung, Recht, Anwalt, Werkstatt, Führerschein, Krankheit, Gericht, Kfz-Versicherung, ADAC, Fahrzeug, ACE, anklage, Gutachten, Gutachter, Honda Civic, Kawasaki, Kfz-Mechatroniker, Kraftfahrzeug, Krankenhaus, Krankenwagen, Kriminalität, motorradunfall, Suzuki, TÜV, unfallschaden, Unfallversicherung, Unrecht, Zivilrecht, Abschleppkosten, ADAC-Plus, honda-cbr, Unfallfahrzeug, KTM Duke 125, Auto und Motorrad