Hausratversicherung – die meistgelesenen Beiträge

Warum dürfen Laien Lampen anschließen, aber keine Steckdosen und Schalter?

Also mit dürfen ist gemeint, dass die Hausratversicherung im Falle eines Brandes nicht zahlen will. Da wird dann immer darauf abgewälzt, dass XY selber gemacht worden ist. Dürfen die Zahlungen eigentlich verweigern, wenn das nachweislich nicht die Ursache war?

Bei einer Lampe ist es laut R+V (Quelle, unter "Lampe aufhängen") erlaubt für eine nicht-ausgebildete Person ("Laie") diese aufzuhängen.

Bei Steckdosen und Schaltern jedoch nicht. Ich verstehe den Grund nicht. Prinzipiell wird nichts anderes gemacht als L, N und PE anstelle von der Lampe in die Steckdose/dem Schalter anzuklemmen (bei einem Schalter noch entsprechend den schaltbaren Verbraucher [bspw. Lampe]). Das ist keine schwarze Magie. Ich meine auch nicht, dass eine neue Phase für die Steckdose gezogen wird, die hinter dem Kasten angeschlossen werden muss, sondern einfach aus dem bestehenden Stromkreis durch die Möglichkeit von der Unterputzdosen einer Steckdose aus zu erweitern oder bspw. durch WAGO-Klemmen. Ich meine auch behaupten zu können, definitiv kein Laie zu, aber habe auch keine Ausbildung hierzu gemacht.

Ich würde gerne Schlitze stemmen, um ein Kabel in einem Leerrohr in die Wand zu verlegen und einen weiteren Lichtschalter zu installieren. Ich traue mir das auch zu und würde über der Steckdose aus anfangen und mir von dort den Strom nehmen, um den Schalter zu installieren. Darf ich das (versicherungsrechtlich) nun oder nicht?

Wie verhält sich das versicherungsrechtlich, wenn ein Bekannter Elektriker (ohne Meister) ist und einem etwas installiert ?

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Versicherung für AquariumSchaden bei anderen.?

Hallo,

Hier habe ich mal eine etwas komplizierte Frage die Simpel klingt aber nicht einfach zu beantworten ist.

Ich möchte mir ein Aquarium zulegen und suche im Vorfeld nach einer Versicherung die für folgendes zuständig ist.

Wenn beispielsweise mein Aquarium mal platzt, ausläuft, kaputt geht oder irgendetwas inder Art und das Wasser läuft in der Mietwohnung unter mir, welche Versicherung zahlt dann den Schaden oder ist dafür zuständig?

Natürlich habe ich schon geschaut aber, die suche endet aus folgendem Grund immer wieder ins Leere:

Eine Richtige Aquariumversicherung entpuppt sich ins kleingedruckte immer nur als normale Glasbruch Versicherung und die zahlt im Notfall eben nur das Glas also das Aquarium selbst, mir geht es aber um den Schaden der durch mit bei andere entsteht.

Dann gibt es die Gebäudeschutz Versicherung, aber diese zahlt nur Schäden am Gebäude selbst und nicht den Schaden der bei der Wohnung unter mir entsteht.

Dann gibt es es die Hausratversicherung, aber die Zahlt alles was in meinem eigenem Haushalt kaputt geht und nicht ein entstandenen Schaden der durch mir beim Untermieter also die Wohnung unter mir entstandenen ist.

Dann gibt es ja die Haftpflichtversicherung die aber nur dafür da ist wenn ich bei anderen was kaputt mach oder mir was kaputt geht, aber nicht wenn bei mir ein Aquarium kaputt geht und es dann ein Schaden bei der Wohnung unter mir gibt.

Die Möglichkeit zu einer Versicherung direkt zu gehen, oder zu einem Versicherungsvertreter oder Berater oder was es heutzutage alles gibt, hat sich schnell erledigt, da es dort keine Beratung gibt sondern dort alles daran gesetzt wird erfolgreich ein Vertrag abzuschließen. Dort hab es wirklich nichts Positives.

Also es wäre echt schön falls es Leute gibt die schon ein Aquarium und Versicherung haben oder selbst schonmal Erfahrungen gemacht haben oder sich ein wenig auskennen.

Vielen Dank

Aquarium, Versicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung

Schadensmeldung nach Deckeneinsturz in Mietswohnung

Hallo,

Habe aktuell leider ein Problem mit meiner Mietwohnung und weiß nicht so recht wie ich den Schaden zu melden habe.

In meiner Mietswohnung ist am Abend ohne Vorwarnung oder Geräusch ein großer Teil der Decke im Wohnzimmer heruntergekommen und hat für eine große Verwüstung und Zerstörung von privaten Dingen gesorgt. Der Vermieter wurde direkt informiert, dieser kam an nächsten Tag vorbei um sich die Sachlage anzuschauen. Schaden wurde festgestellt und Firma zur Ausbesserung beauftragt. Sachlage war soweit klar, wurde wohl beim Bau geschlammt und Materialfehler , Vermieter meldet das ganze seiner Gebäudehaftpflichtversicherung und bezahlt die Reparatur der Decke.

Wie sieht es aber nun mit den Schäden an meinen privaten Dingen durch den Deckeneinsturz aus? Wie melde ich ihm die Schäden am besten? Wo habe ich Anspruch auf Schadensersatz und die dadurch entstandenen Beeinträchtigungen.

Habe nun mal eine Art Schadensmeldung erstellt, kann ich etwa in der Art dass meinem Vermieter überreichen und er leitet dass an seine Hausratversicherung weiter oder wer ist dafür zuständig ?

So sieht nun meine Schadensmeldung bisher aus. Muss ich genaue Daten da nun schon aufnehmen Alter des Laptops? brauch ich eine Rechnung? oder wie wird das ganze abgewickelt. Bin da nun etwas überfordert und mag eigentlich nicht auf meinem Schaden sitzenbleiben.


Schadensmeldung

Ort des Schadens: ******

Schadenszeitpunkt: 18.06.2013 gegen 21:00 Uhr,

Vorfall: In meiner Mietswohnung ist am Abend ohne Vorwarnung oder Geräusch ein großer Teil der Decke im Wohnzimmer heruntergekommen und hat für eine große Verwüstung und Zerstörung von privaten Dingen gesorgt

Der Vermieter wurde direkt informiert, dieser kam an nächsten Tag vorbei um sich die Sachlage anzuschauen. Schaden wurde festgestellt und Firma zur Ausbesserung beauftragt

Schadensbeseitigung: Am Freitag Morgen wurde die Decke von der beauftragen Firma neu verputzt, hierfür musste ich allerdings einen extra Urlaubstag nehmen um diese Arbeiten zu beaufsichtigen. Der Putz ist nun über das Wochenende eingezogen.

Folgende Beeinträchtigungen und Schäden sind dem Mieter durch den Deckeneinsturz entstanden.

  • Starke Verschmutzung des Raumes ( erhebliche Reinigung notwendig)
  • Gefahr des weiteren Deckeneinsturzes, da weitere Risse in der Decke waren. Daher Raum kaum zu betreten gewesen und nicht nutzbar gewesen.
  • Starke Verschmutzung durch herabfallende Deckenteile an Regal, Sofa, Tisch, Fußboden und Schuhen
  • Mehrere Bilderrahmen und Dekoartikel wie Kerzenständer wurden zerstört
  • Mein Laptop wurde durch herabfallende Deckenteile extrem verschmutzt und beschädigt ( Displayhalterung gebrochen)
  • Für die Reparaturarbeiten musste ein Urlaubstag genommen werden

Ich bitte Sie darum diese Schäden ihrer Gebäudehaftpflichtversicherung zu melden und den dadurch enstandenen Schaden zu ersetzen.

Miete, Versicherung, Mietrecht, Hausratversicherung

Badezimmer und Flur unter Wasser, was tun?

Mein 3-jähriger Sohn hat grade beim duschen das Badezimmer unter Wasser gesetzt. In der Zeit, in der ich in der Küche war hat er wohl den Abfluss zugehalten, so dass das Wasser ausgelaufen ist. Als ich dazu kam stand das Wasser ca. 1cm hoch im Badezimmer (wir haben ein sehr kleines Bad, da ging das wohl schnell) und kam mir auch schon als Pfütze in im Flur entgegen. Ich hab das Wasser sofort abgestellt und die Böden schnellstmöglich getrocknet, allerdings ist wohl auch einiges Wasser unter das Laminat vom Flur gelaufen, es kam bei betreten des Laminats nämlich an den Übergängen zum Kinderzimmer und dem Vorratsschrank hervorgequollen. Nach meiner Trocknungsaktion sieht jetzt eigentlich alles wieder normal aus, allerdings macht das Laminat vor dem Bad bei betreten Geräusche und ich hab Angst, dass sich da Schimmel o.ä. bildet oder das Laminat noch hoch kommt. Was mach in denn am besten um das zu trocknen, oder muss alles raus? Unter unserer Wohnung kommt nur noch der Keller. Wir wohnen als Mieter in der Wohnung, das Laminat im Flur war bereits verlegt, im Kinderzimmer, wo ja anscheinend auch was reingelaufen ist, haben wir es selbst auf unsere Kosten verlegt. Gibt es noch Sofortmaßnahmen, die ich zur Schadensreduzierung machen kann? Muss der Boden raus, oder kann das so trockenen? Muss ich Versicherungen informieren? Hatte mir den Wochenendstart irgendwie entspannter vorgestellt....

Versicherung, Mieter, Mietrecht, Laminat, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Versicherungsschaden

Wasserschaden vom Nachbarn. Wie vorgehen?

Hi,

heute hatte meine Nachbarin von oben einen Wasserschaden. Ich war Gottseidank zu hause und habe es gleich bemerkt. Aber sie war leider nicht zu hause. Ich konnte nur den Hausmeister anrufen der das Wasser im ganzen Haus abgestellt hat.

Jedenfalls kam bei mir eine Menge Wasser runter. Im Flur sind die ganzen Wände nass und die Tapete von der Decke löst sich, im Badezimmer das gleiche.

Sonst habe ich Gottseidank keine weiteren Schäden außer Malerarbeit.

Nun, meine Nachbarin konnte man erreichen und sie ist jetzt nach hause und meinte auch gleich zu mir ich soll mir keine Sorgen machen sie hätte eine Versicherung.

Wie läuft das jetzt genau ab?

Ich selber habe keine Versicherung.

Viele Fotos habe ich schon gemacht.

Muss sie das ihrer Versicherung melden und dann kommt ein Gutachter?

Muss ich eine Malerfirma beauftragen die mir einen Kostenvoranschlag machen?

Die Wände müsse ja wahrscheinlich auch erst trocken gelegt werden. Ich habe gelesen das macht dann die Wohngebäudeversicherung des Hauseigentümers ?

Den Strom im Flur und Badezimmer habe ich auch abgestellt, da das Wasser durch die Lampen gekommen ist. Das muss doch auch erst einmal ein Elektriker überprüfen. Muss ich jetzt die ganze Zeit dort ohne Strom sein?

Wie gehe ich jetzt am besten vor.

an wenn muss ich mich wenden? Welche Schritte sollte ich gehen?

Ich möchte den Schaden ja auch so schnell wie möglich behoben haben und wir haben jetzt Wochenende.......

Danke schön.

Versicherung, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Anwalt, Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden

Wasserschaden durch Rückstau?

Hallo zusammen,

mich hat es bei dem Starkregen in der Nacht vom 02.06. auf den 03.06. erwischt. Als ich brav geschlafen habe ist Wasser durch den Starkregen von der Dusche aus (ebenerdig) hochgekommen und hat sich in meiner Wohnung breit gemacht. Das Wasser lief vom Bad aus in den Flur, die Abstellkammer und mein Schlafzimmer. Ich habe das Wasser schnellstmöglich aufgenommen und die Teppichfliesen im Schlafzimmer an den betroffenen Stellen entfernt. Alle weiteren Räume sind normal gefliest. Nun hat sich in der Abstellkammer an einer Ecke Schimmel gebildet und selbst nach tagelangem Stoßlüften bin ich mir nicht sicher ob der Boden und/oder die Teppichfliesen komplett getrocknet sind.

Am Sonntag habe ich den Schimmel in der Abstellkammer entdeckt und aus Panik habe ich die Teppichfliesen im Schlafzimmer erneut entfernt. Meine Vermieterin habe ich natürlich direkt am Tag der "Überflutung" informiert und Sonntag und gestern noch mal bzgl. des Schimmels. Am Sonntag sagte sie mir, dass ihr Handwerker (scheinbar ein Bekannter) erst in 2 Wochen Zeit hätte und gestern (Montag), als ich ihr über meine Bedenken im Schlafzimmer berichtete, sagte sie mir dass sie sich nun um einen anderen Handwerker bemühe.

Dabei kamen wir auch auf Versicherung zu sprechen und sie nimmt wohl an, dass meine Hausrat dafür zuständig ist. Das ist doch nicht korrekt oder? Sobald es um die Wände und Böden geht, ist doch ihre Gebäudeversicherung zuständig oder? Ganz davon zu schweigen, dass ich für einen Rückstau und den daraus entstandenen Schimmel nichts kann oder?

Verhalte ich mich richtig, wenn ich meiner Vermieterin jetzt mit der Lösung beauftrage und ich erste mal "nur" den Teppich raus nehme und für ordentliches Lüften sorge? Die Schimmelstelle lasse ich auch erst mal unberührt, da ich auch kein Fachmann bin und nichts "verschlimmbessern" will.

Wasser, Schimmel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Gebäudeversicherung, Hausratversicherung, Wasserschaden