Mein Trockner brannte: deutlich sichtbar, mein Mann und ich haben ihn gelöscht. Meldung bei der Versicherung. Sie zahlen nicht mit der Begründung "Kurzschluß oder Überspannung an elektr. Geräten, keine Erstattung, da -mit oder ohne Feuererscheinung- ausgeschlossen."
Mein Gerät steht noch beim Werkstattmeister, Foto ging an Versicherung. Habe ich meine Beweispflicht erfüllt? Habe ich meine Sorgfaltspflicht erfüllt, in dem ich löschte (größerer Schaden wurde vermieden) oder hätte ich das Haus abbrennen lassen sollen? Wie weit geht meine Beweispflicht? Gutachterkosten gingen auf meine Rechnung. Nun möchte ich wissen, wie ich mich weiter verhalten soll. Es liegt eindeutig ein "Brandschaden" vor. Außerdem möchte ich wissen, ob es eine übergeordnete Stelle für diese Agentur gibt (Bayr. Versicherungskammer)? Seid so nett und gebt mir einen Tipp ... ich habe mich ehrlich verhalten, in 30 Jahren geringe Schäden verursacht. Auch jetzt, leicht angesäuert, möchte ich sachlich bleiben.