Zwei Wohnungen in eine umbauen?
Hallo, ist es möglich zwei Wohnungen die übereinander liegen in einem Mehrfamilienhaus oder Hochhaus zu kaufen und dann es so zu renovieren dass die miteinander verbunden sind ? Also eine Treppe in der Wohnung zu machen und die zimmeraufteilung und sowas zu ändern
5 Antworten
Theoretisch ja.
Praktisch ebenfalls.
Rechtlich schwierig.
Man braucht einen Architekten und/oder Statiker, der erst einmal genau berechnet, was anhand der Bauweise des Hauses überhaupt möglich ist, bzw. was nötig wäre, um z. B. den Durchbruch durch die Decke so zu machen, dass die Stabilität nicht in Gefahr kommt und wenn es um Wände versetzen geht, welche möglich sind, bzw. bei welchen besondere Vorkehrungen zu treffen sind.
Rechtlich ist es so, dass man als erstes die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft bekommt. Sollte diese mehrheitlich ablehnen, bleibt noch der Klageweg und dann ist auch nicht sicher, dass man gewinnt. Auf jeden Fall geht allein dadurch sehr viel Zeit verloren und es stellt sich dann ganz klar die Frage, ob es nicht sinnvoll wäre, woanders eine ausreichend große Wohnung zu kaufen und wenn man das "Übereinander" haben will, eine Maisonettewohnung zu suchen oder gleich ein eigenes Haus.
Wenn du zwei Wohnungen in einem Haus kaufst und die baulich miteinander verbinden willst, zum Beispiel mit einem Wanddurchbruch oder einer Treppe, geht das nicht einfach auf eigene Faust – selbst dann nicht, wenn die Statik mitspielt. Solche Umbauten gelten in der Regel als genehmigungspflichtig und müssen beim Bauamt eingereicht werden. Vor allem, wenn tragende Wände betroffen sind oder es um mehrere Etagen geht, spielen auch Brandschutz, Schallschutz und Fluchtwege eine Rolle, die gesetzlich geregelt sind.
Wenn es sich um Eigentumswohnungen in einer Wohnungseigentümergemeinschaft handelt, brauchst du zusätzlich noch die Zustimmung der anderen Eigentümer. Das gilt auch, wenn dir beide Wohnungen gehören, denn bestimmte Teile – wie Decken, tragende Wände oder Leitungen – zählen zum Gemeinschaftseigentum. Manchmal ist auch eine Änderung im Grundbuch nötig, zum Beispiel wenn du die beiden Einheiten dauerhaft zu einer machen willst.
Das kommt auf die Statik drauf an, auch ob man durch die Decke kommt. Die Eigentümergemeinschaft muss auch zustimmen.
Durch eine eigene Treppe/Aufzug zwischen den Wohnungen würdest du Platz verlieren. Und wieviele Leute würden so ein Konstrukt dann bewohnen wollen, weil man häufiger rauf/runter muss wenn man z. B. Mitbewohner sucht.
Ganz zu schweigen davon, dass man auf die Statik achten muss (Stichwort z. B. tragende Wände) und ggf. die WEG was mitzureden hat.
notting
Ja sollte gehen. Meine Eltern haben das auch mal - so ähnlich - gemacht. Allerdings nicht stockwerkweise sondern einfach 2 nebeneinanderliegende Wohnungen.
Auf jeden Fall aber muss ein Statiker zu rate gezogen werden. Vermutlich müssen auch die Miteigentümer zustimmen.