Zum Anwalt nach einem Unfall?
Angenommen man hat einen Unfall an dem man nicht Schuld ist und man geht Zum Anwalt dass der Anwalt alles regelt. Versicherung etc.
Zahlt dann die gegnerische Versicherung den Anwalt?
3 Antworten
Nur wenn Du auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld in Anspruch genommen wurdest, da dann der Anwalt notwendig war, um der Forderung entgegenzutreten.
Allein der Umstand, dass ein Unfall vorliegt, begründet noch nicht die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Anwalts.
Ausserdem genügt es nicht, dass Du im Recht warst, dies muss im Streitfall auch die Meinung des Gerichtes sein.
Ha ja, man hat das Recht auf einen Anwalt. Wenn der Unfallgegner schuld ist, dann muss er, bzw. dessen Versicherung ihn zahlen.
Es gibt eine Gebührenordnung. An die sollte sich der Anwalt halten.
NICHT bei Bagatellen. Erst wenn der Schaden zum Streitfall wird. Es gilt die Schadensminderungspflicht.
Da hab ich einen guten Tipp! Wenn der Unfall tatsächlich unverschuldet war, dann gehst du zur "Deutschen Schadensregulierung".
Das ist ein Netzwerk von Experten und Sachverständigen, die für dich das maximale Ergebnis rausholen, und man muss sich um nichts selbst kümmern.
Und bezahlen musst du auch nichts, das muss die gegnerische Versicherung.
Man schließt da auch nichts ab oder so.
Schau' es dir mal an:
https://www.dsr24.de/index.html
Auch wenn der Anwalt teurer ist als die Rechtsanwaltsvergütung ?