Zählt das als Grobe Fahrlässigkeit wenn man bei 250Kmh einen Unfall baut?

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Deine Beschreibung ist zu allgemein formuliert

Fall 1:

Also angenommen man Knallt mit 250 Sachen über die Autobahn wo unbegrenzt ist und aufeinmal verliert man die Kontrolle und man landet in die Leitplanke 
Ich mein wenn unbegrenzt ist, ist es ja erlaubt ,man hat ja nichts verbotenes gemacht

Die Rechtslage

Die StVO (Straßenverkehrs-Ordnung) schreibt vor, dass die Geschwindigkeit an die jeweiligen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse sowie an die persönlichen Fähigkeiten und die Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung angepasst werden muss. (§ 3 Abs. 1 StVO). Das bedeutet, dass man nicht nur die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit beachten muss, sondern auch, dass man die Geschwindigkeit so wählt, dass man das Fahrzeug jederzeit beherrschen kann. 

Fahrlässigkeit bei unzulässiger Bereifung

Die zulässige Reifen-Höchstgeschwindigkeit, mit der ein Autoreifen gefahren werden darf, findest du in der offiziellen Reifenbezeichnung auf der Reifenflanke und in den Fahrzeugpapieren. Der letzte Buchstabe, den du in der Tabelle oben der entsprechenden Geschwindigkeit zugeordnet findest, verrät das erlaubte Tempo.

Fall 2:

 jemand zieht mit 110kmh raus und ich bretter voll in den Wagen rein.

In Deutschland gilt das Verursacherprinzip. Wenn jemand unvermittelt seine Fahrspur wechselt und es hierdurch zu einem Unfall kommt, den du nicht verhindern konntest, haftet der Verursacher für Sach- und Personenschäden.

Ich weiß man bekommt dann eine Teilschuld......

Wann bekommst du weshalb eine Teilschuld zugesprochen?

aber übernimmt die Haftpflicht sowie die Vollkasko den entstandenen Schaden oder kann die Versicherung die Zahlung verweigern und sagen ich hätte "grob fahrlässig" gehandelt.

Bei einem Verkehrsunfall mit Beteiligung der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung kann es zu Regressansprüchen kommen. Das bedeutet, dass die Versicherung unter bestimmten Umständen einen Teil der Schadenssumme vom Versicherungsnehmer zurückfordern kann, wenn dieser gegen vertragliche Pflichten (Obliegenheiten) verstoßen hat. (Siehe Versicherungsvertrag). 

Ich mein wenn unbegrenzt ist, ist es ja erlaubt ,man hat ja nichts verbotenes gemacht

Wenn du aufgrund hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über dein Fahrzeug verlierst, hast du deine persönlichen Fähigkeiten überschätzt und das Unfallrisiko billigend in Kauf genommen. Da du sicher nicht die Absicht hattest, einen Unfall zu bauen, kann Vorsatz wohl ausgeschlossen werden. Für Fahrlässigkeit haftet aber auch der Verursacher.

Eine Versicherung ist ein gewinnorientiertes Unternehmen. Wenn die Versicherung ihre Leistungspflicht ausschließen kann, wird sie dies auch tun.

Seine Rechtsansprüche gegen die Versicherung müsste der Versicherungsnehmer ggf. einklagen.

Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Rechtsstreit mit der Versicherung langwierig und kostspielig werden.

Meine persönliche Meinung ist:

Da die Kaskoversicherung freiwillig ist, können die Vertragsinhalte frei verhandelt werden. Teure Versicherung sind nicht unbedingt besser. Billige Policen müssen nicht schlechter sein, als teuere. Maßgeblich ist das beste Preis-Leistung-Verhältnis. Angebote vergleichen ist etwas Aufwand - aber der lohnt sich.

Finanzieller Ausgleich für materielle Schäden

aber übernimmt die Haftpflicht sowie die Vollkasko den entstandenen Schaden ?

Sicher eine berechtigte, aber bestimmt nicht die wichtigste Frage bei der Schadensregulierung.

Angenommen, die Versicherung ersetzt dir den Zeitwert des Autos und du bekommst 50.000,- EUR.

Ein eher geringer Betrag, wenn der Unfall neben dem Sachschaden auch andere Konsequenzen hat. Etwa die Berufsunfähigkeit. Insbesondere jüngere Betroffene haben noch keine ausreichende Rentenansprüche erworben. Der Differenzbetrag bis zum Existenzminimum von etwa 1.000,- EUR würde das Sozialamt zahlen. Aber auch nicht mehr.

Tipp: Neben der häufig vorhandenen Unfallversicherung ist eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich empfehlenswert - weil ein wirksamer Schutz bei Verlust der eigenen Arbeitskraft.


BrOk3nLiFe 
Beitragsersteller
 17.07.2025, 04:52

Sehr gute, sachliche und informative Antwort ohne Vorwürfe oder hate. Ich habe ihnen den Stern ausgezeichnet

Von Experte OlliBjoern bestätigt

Du musst an die Straßenverhältnisse angepasst fahren. Wenn du bei zuviel Verkehr ballerst wie ein Wahnsinniger, dann bist du deinen Pflichten nicht nachgekommen.
Wenn man so schnell fährt, dann ist die Differenzgeschwindigkeit zum restlichen Verkehr so hoch, dass man dich manchmal auch einfach zwischen zwei Blicken in den Rück- und Seitenspiegel nicht kommen sieht.

Die Richtgeschwindigkeit ist ja 130.

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

https://dejure.org/gesetze/StVO/3.html

Selbstverständlich.

In deinem Fall kannst du davon ausgehen, dass die Leistungen gekürzt werden.

Grob gesagt wird bei Gechwindigkeiten über 130 km/h von einem Mitverschulden ausgegangen.

In der Haftpflicht in grobe Fahrlässigkeit immer mitversichert. In jeder halbwegs gescheiten Vollkasko auch.

Hier kommt es auf die Umstände an.

Auch wenn es keine explizite Begrenzung gibt, muss die Geschwindigkeit trotzdem den Verhältnissen angepasst sein.

Ist dies in eklatanter Weise nicht mehr gegeben, könnte die Haftpflicht Regress fordern und die Kasko die Regulierung komplett verweigern.