Wohnung ohne Hausverwaltung?

5 Antworten

Das Fehlen einer Hausverwaltung in einem Mehrfamilienhaus kann sowohl Vor- als auch Nachteile haben. Hier sind einige Überlegungen:

Vorteile:

  1. Unabhängigkeit: Ohne eine Hausverwaltung haben die Bewohner möglicherweise mehr Autonomie und direkten Einfluss auf Entscheidungen, die das Gebäude betreffen.
  2. Kosteneinsparungen: Da keine Gebühren für die Hausverwaltung anfallen, könnten die monatlichen Kosten für die Bewohner niedriger sein.

Nachteile:

  1. Verwaltungsaufgaben: Ohne eine professionelle Hausverwaltung müssen die Bewohner selbst für die Verwaltungsaufgaben verantwortlich sein, was Zeit und Mühe erfordern kann.
  2. Instandhaltung: Wenn im gemeinsamen Bereich etwas kaputt geht, wie zum Beispiel im Flur, müssen die Bewohner gemeinsam entscheiden, wie die Reparaturen durchgeführt und finanziert werden.
  3. Konfliktpotenzial: Das Fehlen einer klaren Struktur für die Verwaltung und Instandhaltung könnte zu Konflikten zwischen den Bewohnern führen, insbesondere wenn es um die Kostenverteilung geht.

Um potenzielle Probleme zu minimieren, könnten die Bewohner gemeinsam Vereinbarungen treffen, wie die Verwaltung und Instandhaltung des Gebäudes gehandhabt werden sollen. Dies könnte die Bildung eines Hausbeirats oder einer Gemeinschaftsorganisation beinhalten, die für Entscheidungen und finanzielle Angelegenheiten verantwortlich ist.

Es könnte auch ratsam sein, vor dem Kauf der Wohnung mit den aktuellen Bewohnern zu sprechen, um ein besseres Verständnis dafür zu bekommen, wie das Gebäude verwaltet wird und ob es in der Vergangenheit Probleme gab.

Dazu gibt es Eigentümerversammlungen. Die meisten regeln das selbst ohne Verwaltung. Es wird auch monatlich in einen Sammltopf eingezahlt um eben anstehende Raparaturen und Renovierungsarbeiten vornehmen lassen zu können.

Du solltest dringend die Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung (mit allen evt. Nachträgen) lesen. Da steht wie das Miteinander der Wohnungseigentümer geregelt ist. Außerdem empfehle ich, den Aufteilungsplan zu prüfen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Der größte Knackpunkt ist nicht, ob es eine externe Hausverwaltung gibt oder nicht, sondern, wer im Haus das Sagen hat.

Jeder Eigentümer hat eine Stimme oder Stimmen richten sich nach der anteiligen Wohnfläche (Fläche des Sondereigentums). Das müsste in der Teilungserklärung stehen.

Wenn es nach der Fläche geht und ein Eigentümer hat z. B. 150 m2 und die anderen beiden zusammen nur 140 m², dann kann der eine Eigentümer die anderen immer überstimmen. Sind die Anteile in etwa gleich könnten sich theoretisch wechselnde Mehrheiten ergeben, wenn sich nicht immer alle einig sind.

Geht es nach Personen, also je Eigentümer eine Stimme, gilt im Prinzip das Gleiche, aber dann wäre immer noch aufzupassen, ob sich nicht zwei Eigentümer generell abstimmen und dem Dritten mit seiner evtl. abweichenden Meinung nie eine Chance lassen.

Es besteht die Gefahr, dass man für alles, was am Gebäude gemacht wird, immer fleißig mit zahlen muss, dass man keinen Einfluss auf die Wahl der Handwerker oder Dienstleister hat und dass man damit immer viel mittragen muss, auch wenn man für sich selbst keinen Nutzen erkennen kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Eine Hausverwaltung ist keine Vorschrift. Das kann auch von den Eigentümern bzw. einem Eigentümer gemacht werden.

Für die Gemeinschaftsausgaben zahlt man Hausgeld.