Wie würdet ihr vorgehen, wenn euer engster Vertrauter das geliehene Geld seit 7 Monaten nicht zurückzahlt?

14 Antworten

Ist er immer noch im Ausland?
Kannst Du es Dir finanziell leisten, das Geld nicht zurückzufordern?
Ist er dazu in der Lage, das Geld zurückzuzahlen?

Sofern er sich in Deutschland aufhält:
Ich würde versuchen, schriftlich von ihm zu bekommen, dass Du ihm das Geld geliehen hast.
Also z.B. per WhatsApp oder per E-Mail: "Ich habe Dir 1.500€ geliehen und Du hast mir zugesagt, dass ich es zurückbekomme. Wann kann ich endlich mit der Rückzahlung rechnen?"
Und dann Fotos von den beiden Überweisungen anhängen und seine Antwort sichern.

Damit kannst Du dann z.B. einen Mahnbescheid erlassen.

Den Kontakt würde ich abbrechen, kein Geld mehr verleihen und mal überdenken, wie es dazu kommen konnte, dass Dein engster Vertrauter so mit Dir umspringt und Du es mit Dir machen lässt.

Bei Geld hört jede Freundschaft auf.

Ich würde ihn ab sofort ignorieren und ghosten.

Lerne daraus. Geld solltest du nicht verleihen, wenn du es nicht spenden willst.

Webclon 
Fragesteller
 25.07.2023, 22:52

wahre Worte, kann mich nicht mal verteidigen

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Ich würde erst gar kein Geld verleihen, da man dieses wahrscheinlich nicht wieder bekommt. Leihen bedeutet nämlich, dass man genau die selbe Sache - den oder die Scheine mit den Seriennummern, wie die, die ich abgegeben hätte - zurück bekommt.

Allerdings würde ich ein zinsloses Darlehen gewähren. Die gesamten Bedingungen inkl. Darlehensbetrag und Rückzahlungszeitpunkt werden schriftlich festgehalten und beide Parteien unterschreiben. 

Wenn ich es nicht zurück bezahlt bekommen würde, habe ich den Darlehensvertrag schriftlich und würde ein Mahnverfahren einleiten (Erlass eines Mahnbescheids beim zuständigen Gericht beantragen), was im schlimmsten Fall für den Schuldner mit einer Zwangsvollstreckung endet.

Mahnbescheid und hopp (aber ich verleihe ohnehin kein Geld)

Wenn es sich um einen nennenswerten Betrag handelt (ab dreistellig aufwärts), verleihe ich Geld erstens sehr ungern und zweitens nur gegen einen schriftlichen Darlehensvertrag oder Wechsel. Dann kann ich das Geld, wenn es nicht anders geht, gerichtlich einklagen.

Ohne irgendeiner schriftlichen Vereinbarung hast du kaum eine Chance das Geld einzufordern, wenn er es dir nicht freiwillig gibt. Er kann behaupten, du hast es ihm geschenkt, oder er hat es dir bereits Bar zurückgegeben, etc., dann steht es Aussage gegen Aussage.