Wie steht die Kirche und die Gläubigen zur Verlobung von 7 jährigen Kindern?
https://www.kleio.org/de/geschichte/mittelalter/alltag/kap_v11/
"Verlobt werden konnten die Kinder nach dem Kirchenrecht aber schon mit sieben Jahren."
9 Antworten
"Verlobt werden konnten die Kinder nach dem Kirchenrecht aber schon mit sieben Jahren."
Wie kommst du zu dieser Behauptung? Im Artikel zu dem angeführten Link ist sie nicht enthalten. Wo hast du sie dann her? Du hast diese Aussage wie ein Zitat formuliert, daher meine Nachfrage.
Warum soll ich den konkaktieren, wenn dein Text dort gar nicht enthalten ist???
Ich verstehe deine Emotionalität, aber schau doch einfach oben nach.
Ich habe sogar in meiner Eingangsfrage die Quelle angegeben.
Der 2. längere Paragraph.
Den hier, aus deiner Eingangsfrage kopiert:
https://www.kleio.org/de/geschichte/mittelalter/alltag/kap_v11/
Und darin ist dein Text definitiv nicht enthalten.
Wenn du meinst.
Die Adelshäuser nutzten die Ehe, um nähere verwandtschaftliche Beziehungen miteinander eingehen zu können. Das Alter der Heiratskandidaten spielte dabei keine Rolle. Im Frühmittelalter waren die Mädchen mit dem 13. Lebensjahr heiratsfähig. Im Spätmittelalter lag ihr Heiratsalter schließlich bei 15 bis 18 Jahren, in den Städten sogar bei 16 bis 20 Jahren. Die Jungen waren mit 12 - 15 Jahren heiratsfähig. Verlobt werden konnten die Kinder nach dem Kirchenrecht aber schon mit sieben Jahren.
Ah, danke. Habe ich wohl überlesen. Allerdings ist die Quelle für diese Behauptung nirgens zu finden.
Ich habe jetzt nochmals genauer nachgeschaut (LTHK). Eine kirchenrechtliche Regelung zur Formpflicht gibt es erst seit dem Konzil zu Trient (1545-1563). Vorher gab es dazu keine eigene kirchenrechtliche Regelung. Die Verlobung war so etwas wie ein Vorvertrag über die künftige Eheschließung und war nur weltlich geregelt. Verlobungen konnten gelöst werden, weitergereicht oder quasi "gekauft" werden. Geheiratet wurde erst sehr viel später im jungen Erwachsenenalter. So frühe Verlobungen waren hauptsächlich wirtschaftlich oder machtpolitisch motiviert und haben mit dem, was heute unter Verlobung verstanden wird , nur sehr wenig bis nichts zu tun. Diese Verlobungen regelten weltliche Belange, die die Kirche praktisch als weltliches Recht akzeptierte. Erst durch die Reformation stellte sich die Frage neu und allmählich entwickelte die Kirche sowohl notwendige theologische Grundlage als auch die rechtliche Regelung.
Im Frühmittelalter, eine Mädchen wurde mit 13 Jahren heiratsfähig, hatte die Kirche wenig zu sagen.
Im Frühmittelalter gab es keine bestimmte Form der kirchlichen, sondern lediglich die weltliche Eheschließung.
Eheschließungen erfolgten grundsätzlich auf Vertragsbasis. Dabei handelten die Eltern der zukünftigen Partner die Verbindungen ihrer Kinder bereits aus, wenn sich diese noch im Kindesalter befanden. In allen Schichten wurde der größte Teil der Ehen arrangiert.
https://www.leben-im-mittelalter.net/alltag-im-mittelalter/liebe/ehe.html
Verlobt heisst nicht Sex vor der Ehe. Die Verlobung war eher eine Art Vorvertrag. Heiraten durften die Mädchen ab dem Frühmittelalter zwischen 15 und 20 Jahren.
Du verlinkst Zustände aus dem Mittelalter.
Inzwischen haben sich sowohl das kirchliche als auch das weltliche Recht diesbezüglich verändert.
Dies zeigt, dass weder die Kirche noch unser Zeitgeist damit einverstanden waren.
Wir leben in einer anderen Zeit, haben ein anderes Bewusstsein als die Leute im Mittelalter.
Heute weiß man mehr über Pädagogik und die kindliche Entwicklung. Heute sieht man mehr das Individuum und dessen Freiheit.
Damals dienten Verlobungen und Eheschließungen, vor allem im Adel, längst nicht irgendwelchen persönlichen Sympathien oder Verliebtheit.
Dass die Ehe etwas mit Liebe zu tun hat, darauf kam die Menschheit erst im 19. Jahrhundert. Vorher waren Ehen wirtschaftlich motiviert und ein verantwortliches Arrangement der Großfamilie, um ihren Fortbestand zu garantieren.
Es ging bei Adligen ausschließlich um politische Absichten.
Die Kirche hat erkannt, dass Ehe und persönliche Liebe zusammengehören.
By the way: Noch lange vor dem Mittelalter, im AT, war es z.B. Brauch, dass der Gastgeber, um seine Gäste zu ehren, ihnen seine eigene Ehefrau auslieh. Andere Zeiten, andere Kulturen, anderes Bewusstsein eben.
Nun ja, man hat immer den Islam dafür gebasht, nur scheint es die Kirche auch so gehandhabt zu haben.
Ich habe mich immer gewundert, wie oft der Islam dafür durch den Kakao gezogen wurde.
Es scheint aber von den Anklägern akzeptiert zu werden, wenn es von der Kirche abgesegnet wurde.
Ich dachte immer, es geht um den Schutz der Kinder.
Dies hält anscheinend nicht davon ab, auf die Ehe im Islam einzugehen.
Es ist aber interessant, wie empfindlich Menschen werden, wenn es unangenehm wird. Vom heiligen Krieg war nie die Rede, dennoch wird nun immer mehr an Argumenten reingepackt.
Nenne mir ein Vers wo Jesus sowas behauptet hat, ich helfe dir: nie. Die Kirchen bzw. die Menschen dort machen es sich so wie die wollen, so wie damals im Mittelalter und jetzt.
man hat immer den Islam dafür gebasht, nur scheint es die Kirche auch so gehandhabt zu haben.
Aber den Unterschied zwischen verloben und verheiraten kennst Du?
Ich habe nach der der Haltung der Kirche gefragt, du gehst auf Jesus ein. Etwas sehr defensiv, nicht wahr?
Ich erkenne auch Gemeinsamkeiten.
Dafür, dass man über den Islam so herzieht, wenn es darum geht, kann man hier nicht still genug sein.
Ja und ich habe nur damit deuten wollen dass die Handlungen der Kirchen NICHTS mit dem Glauben zu tun haben weswegen man schon mal sagen kann dass die ganze Moral Vorstellung sprich die Handlungen der Menschen aus den Kirchen einfach nur Blöff sind. Man merkt wenn man so deine Antworten liest dass du auf jeden Fall zwei Religionen vergleichst, glaub mir mal damit machst du dir mehr Frust weil es nie aufhören wird dass Menschen sich gegeneinander aufhetzen. Meiner Meinung nach ist es am Ende mehr wert was Jesus gesagt hat (ist mein Glaube) und wie es im Islam ist weiß ich nicht genau. Aber ich denke du bist nicht dumm und dir ist schon aufgefallen dass Leute reden bevor die was wissen.
Alles, was ich gemach habe, ist eine Frage zu stellen, wie sie sonst auch häufiger gestellt wird, nur in die andere Richtung. Plötzlich kochen die Emotionen. Im Angriff lebt es sich wohl besser, als in der Rechtfertigung. Linke Wange, rechte Wange...war da nicht etwas?
Also meine Emotionen kochen nicht, keine Ahnung wen du meinst. Aber wenn du schon eine Frage stellst, dann stell dich einfach darauf ein dass Menschen auch darauf antworten vor allem auf so einer Plattform und es immer Menschen geben wird die so reagieren wie man es selbst nicht möchte
Oh je... 1. Menschen kritisieren den Islam weil in deren heiligen Schriften steht, dass alte Männer prepubertäre Kinder heiraten dürfen, so wie auch das Vorbild Mohammed eine 6-jährige geheiratet hat. Im Christentum wird so etwas nicht gelehrt, das ist der ein großer Unterschied. Der andere Unterschied ist, dass vieles was früher in Europa kulturell bräuchlich war und nichts mit der Bibel zu tun hatte, heute nicht mehr bräuchlich ist und auch nicht an der christlichen Religion hängt. Währenddessen werden bestimmte Dinge in der Religion Islam direkt gelehrt und sind auch heutzutage noch bräuchlich. Das ist der Grund, weshalb der Islam schnell mal in Kritik geraten kann.
2. Ich habe nirgendwo gesehen, wo @BillyShears über den Islam her gezogen ist. Moslems können nicht erwarten, dass niemand je wagen dürfte irgendeine Form an Kritik am Islam auszusprechen. So viel zum Thema
Es ist aber interessant, wie empfindlich Menschen werden, wenn es unangenehm wird.
Ich habe eine Frage gestellt. Mir ist die Brisanz bewusst. Ich habe eine Erwartungshaltung. Man ging auf den Islam ein, in den Gegenangriff etc.
Ich frage mich nur, warum die gleichen Leute dann problemlos gegen andere Religionen hetzen, wenn der eigene Vorgarten genug Flanken aufgemacht hat.
Kirchenrecht ist nicht dasselbe wie die Bibel (leider). Wie schon mehrmals geantwortet wurde, war das ein politischer Brauch im Mittelalter, keine biblische Lehre. Hinzu kommt, dass Verlobung nicht Hochzeit bedeutet, das ist noch einmal ein großer Punkt. Das erwähnt selbst der Artikel, den du verlinkt hast. Hochzeit hat dann erst mit 15-20 Jahren stattgefunden, also in einem reiferen Alter.
Ich denke dir wurde nun alles geschrieben was du dazu wissen solltest. Bilde dir nun gerne ein eigenes Bild.
Wo soll das im AT stehen mit "Ehefrau ausleihen"?
Danke. Keine Antwort ist auch eine Antwort. Alles klar. Du weißt es nicht.
By the way: Noch lange vor dem Mittelalter, im AT, war es z.B. Brauch, dass der Gastgeber, um seine Gäste zu ehren, ihnen seine eigene Ehefrau auslieh. Andere Zeiten, andere Kulturen, anderes Bewusstsein eben.
Wo soll das im AT stehen mit "Ehefrau ausleihen"?
Weißt du zufällig den Vers wo das mit dem Ausleihen der Ehefrau vorkommt?
Dein Link zeigt, dass es um die Regelungen in der mittelalterlichen Gesellschaft geht. Ein eigenes kirchliches Eherecht, wie man es heute kennt, gab es damals noch nicht.
Hier findest du so ziemlich alles Wichtige zur geschichtlichen Entwicklung der Eheschließung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Hochzeit?wprov=sfla1
Kirchliches Eherecht ist eine für kirchliche Verhältnisse noch sehr junge Entwicklung. Erste Hinweise darauf gibt es zwar schon bei Tertullian, eigens kirchenrechtlche Regelungen gibt es ansatzweise in den Beschlüssen des Konzils von Trient. Richtig entwickelt wurden die Voraussetzungen dazu erst im 19. Jahrhundert und dann im CIC von 1917 im Kirchenrecht geregelt. Im CIC von 1917 weiß ich nicht, aber im aktuellen Kirchenrecht (CIC von 1983) ist so etwas nicht vorgesehen.
Lies mal genau: Die Muntehe war unter Adelshäusern geläufig, da wurden aufgrund von Friedens- und Handlespolitik schon Kinder einander versprochen und, sobald sie heiratsfähig waren (1. Regelblutung bei der Frau und 1. Samenerguss beim Mann) - also so zwischen 12 und 14 Jahren -, verheiratet. Das war wichtig, da die Menschen damals auch nur 30 oder 40 Jahre zu leben hatten. Nur extrem wenige wurden wesentlich älter.
Ob und wann das mal im Kirchenrecht geregelt war, dazu hätte ich gerne eine Quelle von Dir, denn ich kann nichts finden. Im aktuellen Kirchenrecht steht das nicht: CIC, can. 1062
Was du nicht alles gerne hättest. Fühl dich frei, Eigenrecherchen zu machen. Das Internet als 1. Anlaufstelle ist empfehlenswert.
Hab ich schon vorhin gemacht und auch dort steht keine Quelle. Eine Internetseite zu verlinken, die einfach irgendwas behauptet ohne eine Quelle zu nennen, woher diese Informationen stammen ist unseriös. Jeder kann irgendeinen Quatsch schreiben und behaupten, es stimme. Ich hab schon versucht älteres Kirchenrecht vor 1917 zu recherchieren, aber da muss ich wohl erst in die Bib - im Internet ist das schwierig.
Bis dahin bleibt es eine unbelegte Behauptung.
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