Wenn man sich bei der BW auf sage mal 12 Jahre verpflichtet hat und hat nach 4 Jahre keinen Bock mehr, kann man dann kündigen in dem man z.B. zu schnell fährt?

4 Antworten

Nö, dass stellst du dir dann doch etwas zu einfach vor. Das Dienstverhältnis mit der Bundeswehr kannst du nicht mit einem "normalen" Arbeits-und oder Angestelltenverhältnis vergleichen.

Du kannst also nicht mal eben Kündigen. Wer da wieder raus möchte muss das Beantragen. Für die Entlassung braucht es dann wirklich gute Gründe. Abgesehen davon, wenn du diese Nummer wie oben beschrieben durchziehen möchtest, bekommst du zum einen Stress mit den zivilen Behörden, kannst bei den Feldjägern antanzen und landest unter Umständen vor einem Truppendienstgericht.

Aber auch das befördert dich dann nicht nach draußen. Wie im zivilen Leben bekommst du eine Strafe aufgebrummt. Die dann allerdings nach dem Soldatengesetz. Zudem gibt es deine zivile Fahrerlaubnis und die Dienstfahrerlaubnis. Alles in allem, man sollte sich VORHER gut überlegen ob und wie lange man zur Truppe geht.

bergsteiger4711 
Fragesteller
 18.04.2024, 19:39

Ok wenn es eine Dienstfahrerlaubnis gibt, dann lenkt man den LKW in den Graben und Zivil passiert dann nix. Das ist ja dann noch besser. Bei den Feldjägern lasse ich mich dann gleich krank schreiben weil Fußmärsche nicht geht.

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AlterHaudegen75  18.04.2024, 19:47
@bergsteiger4711

Ich habe nicht geschrieben das dann nichts passiert. Und die Feldjäger schreiben dich nicht Krank. Das ist nicht deren Job und Aufgabe.

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bergsteiger4711 
Fragesteller
 18.04.2024, 19:49

Was interessiert mich das Truppendienstgericht. Dann bin ich halt bei den Feldjägern krank und nu? Ich würde mich 8 Jahre krank schreiben lassen aber vorher bieten die eine Abfindung an. Unter 200K würde ich nicht mal unterschreiben.

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AlterHaudegen75  19.04.2024, 12:31
@bergsteiger4711

Ich glaube du hast das ganze Prinzip nicht verstanden. Der einzige der dich Krank schreiben kann - evtl. KZH - ist der Truppenarzt. Und nicht die Feldjäger. Die sind die "Polizei" der Bundeswehr.

Das Truppendienstgericht hat dich in sofern zu interessieren als das die mögliche Strafen verhängen. Das kann über eine Verwarnung, Geldstrafe und Einhaltung des Sold, bis hin zum Arrest gehen.

Und eine Abfindung von 200K kannst du vergessen. Du kommst da nicht im Ansatz in die nähe.

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Haste Pech gehabt. Erstmal muß eine solche Tat nicht unbedingt Auswirkungen auf deinen Dienstfahrerlaubnis haben. Sollte es doch, dann wirst Du auf einen Posten versetzt, wo Du keine Fahrerlaubnis benötigst. Dann belädst du eben in Zukunft die LKW, die dann Andere fahren.
So ohne Weiteres kommst Du aus deinem SaZ12 nicht raus.

Du solltest dich auch davor hüten, anzustreben unehrenhaft entlassen zu werden. Danach bist Du dann nämlich für den Arbeitsmarkt völlig uninteressant. Vor allem dann, wenn Du wegen Straftaten rechtskräftig verurteilt wurdest. Sicher, man kann auch von Bürgergeld leben, aber ob das so erstrebenswert ist?

bergsteiger4711 
Fragesteller
 18.04.2024, 19:14

Das ist doch völlig egal, ob ich ehrenhaft oder unerenhaft entlassen werde. Das ist doch dem Arbeitsmarkt schei...al.

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Nein. Außerdem ist zu schnell fahren niemals eine Straftat.

Du bist verpflichtet, dem DV zu melden, dass du im zivilen Bereich keine Fahrerlaubnis mehr hast. Daraufhin fährst du auch dienstlich nichts mehr, für das man eine Fahrerlaubnis braucht. Und du bekommst daraufhin eine andere Aufgabe in der Bundeswehr. Sehr wahrscheinlich eine, auf die du gar keinen Bock hast.

Die Bw ist damit sehr schnell fertig.

Und nö, du musst nicht bei der Zeitarbeitsfirma kündigen. Das machen die ihrerseits und kündigen dir.

ZuumZuum  18.04.2024, 19:10

Außerdem ist zu schnell fahren niemals eine Straftat.

Selbstverständlich kann es das sein, siehe § 315d StGB.

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SuperKuhnibert4  18.04.2024, 19:15
@ZuumZuum

Darin geht es nicht um den reinen Geschwindigkeitsverstoß, sondern um weitere Umstände, die die Strafbarkeit nach dem zitierten Paragraphen rechtfertigen.

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ZuumZuum  18.04.2024, 19:36
@SuperKuhnibert4

Was aber nicht generell ausschließt das eine überhöhte Geschwindigkeit einen Straftatbestand eröffnet. Aussedem ist hier bereits der Vorsatz gegeben.

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bergsteiger4711 
Fragesteller
 18.04.2024, 19:16

Das meine ich doch, dass die Zeitarbeitsfirma kündigt und wenn man nicht selber kündigt bekommt man keine Sperrzeit.

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bergsteiger4711 
Fragesteller
 18.04.2024, 19:40

Zu schnell fahren kann immer eine Straftat sein auch wenn kein Unfall passiert.

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SuperKuhnibert4  18.04.2024, 19:45
@bergsteiger4711

Gratuliere zu "gar nichts verstanden".

Reine Geschwindigkeitsüberschreitungen ohne Weiteres sind immer nur eine Owi.

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Das würde nicht reichen.

Dann würde man dich so versetzen das du trotzdem Dienst tun kannst. Und dann würden die restlichen Jahre sehr lang werden!

bergsteiger4711 
Fragesteller
 18.04.2024, 19:21

Wenn ich auf dem Land lebe und kein öffentliche Verkehrsmittel fahren, würde ich garnicht mehr die BW erreichen. Ausserdem würde ich dann auch krank machen und dann verkürzt sich die BW-Zeit ganz schnell. Krank wegen Schlafmangel, weil ich zu Fuß 8 Std. unterwegs wäre bis ich hin komme und der Rückweg auch wieder 8 Std. Also hätte ich Null Std. Schlaf und würde das dem BW Arzt auch sagen, ob man mit Null Std. Schlaf noch sicher arbeiten kann.

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JollySwgm  18.04.2024, 19:31
@bergsteiger4711

Das wäre ganz einfach.

Dann würdest du die Auflage bekommen das du in der Kaserne übernachten müsstest. Bzw wenn du nicht zum Dienst erscheinst wirst du relativ schnell die Feldjäger kennen lernen.

Und einfach so krank machen Word auch nicht gehen. So doof sind die Bundeswehrärzte ja auch nicht.

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bergsteiger4711 
Fragesteller
 18.04.2024, 19:47
@JollySwgm

Als Feldjäger würden sie dann alle 2 Wochen eine Krankmeldung von mir bekommen. Wäre dann gespannt ob die BW das die restlichen 8 Jahre lang durch hält. Oder ob die nicht ein Aufhebungsvertrag unterschreiben lassen. Denn würde ich erst nach einer Abfindung von 200K unterschreiben, vorher nicht und würde dann die Krankschreibungen weiter liefern. Wenn man bei längeren Fußmärschen Kreuzschmerzen bekommt wenn keine Abstände zwischen den Rückenwirbeln mehr sind. Dann kann man auch zu einem anderen Arzt oder gegen den BW Arzt ein Strafverfahren wegen Körperverletzung einleiten. Was glaubst du wie schnell das geht dass er dich krank schreibt, wenn nicht es gibt genügend zivile Ärzte brauch kein BW Arzt.

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Highlands  20.04.2024, 15:45
@bergsteiger4711
Was glaubst du wie schnell das geht dass er dich krank schreibt, wenn nicht es gibt genügend zivile Ärzte brauch kein BW Arzt.

Leider der falsche Ansatz: Als Soldat ist ausschliesslich der Truppenarzt für die zuständig. Du kannst noch so viele Atteste von zivilen Ärzten bringen. Die interessieren dort NIEMANDEN.

Nur der zuständige BW-Arzt entscheidet ob du dienstfähig bist oder nicht. Kein anderer

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Highlands  20.04.2024, 15:46
@bergsteiger4711
Wenn ich auf dem Land lebe und kein öffentliche Verkehrsmittel fahren, würde ich garnicht mehr die BW erreichen.

Deswegen hast du ja auch ein Zimmer ("Stube") in der Kaserne wo du zu wohnen hast.

Solche Spaßvögel wie dich hatten die schon genügend.... Die wissen wie sie mit dir umgehen müssen

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