Welpen reserviert und umentschieden?
Hallo Leute, folgendes Problem.
Ich war vor ein paar Wochen mit einer Freundin bei einem Züchter, sie ist 17 und wollte unbedingt einen Hund. Hat dann also 100€ angezahlt für den kleinen und gesagt sie holt ihn in 3-4 Tagen ab. Im Endeffekt durfte sie den Hund aber nicht behalten und ihn deshalb auch nicht abholen.
Die 100€ möchte der Züchter uns leider nicht zurück geben. Wir haben ein schreiben über den Betrag erhalten und der Hund wurde schon lange weitervermittelt. Für den Züchter gab es daher keinen Schaden und ob. Sie sich mit 17 überhaupt ein Tier anschaffen darf ist auch so eine Sache.
Gibt es eine Möglichkeit das Geld zurück zu bekommen?
17 Antworten
Also mit 17 kann sie keinen voll wirksamen Kaufvertrag abschließen. Wenn ihre Eltern also hingehen und sagen, dass sie damit nicht einverstanden waren, dann ist das Ganze in jeder Hinsicht hinfällig. Das sollte es dem gesunden Menschenverstand zufolge auch so sein, denn wenn keine Ware übergeben wird, dann ist auch die Anzahlung für nichts und sollte daher kommentarlos zurückerstattet werden. Oder der VK besteht auf den Vertrag und somit auch auf die Abnahme der Ware, aber auch das ist hier nicht der Fall bzw. auch nicht möglich.
Wäre das so recht und billig, könnte jeder Verkäufer von X Leuten Anzahlungen einsammeln, den Artikel dann einmal wirklich verkaufen und die anderen Leute um die Ware prellen. So geht es aber nicht und ich denke, wenn ihr ihre Eltern mit ins Boot holt und das Geld mit deren Hilfe zurückfordert, wird der Verkäufer auch Folge leisten.
Das Ganze geht jedoch davon aus, dass nie festgelegt wurde, dass die Anzahlung nicht erstattet werden kann, sondern der Züchter sie jetzt nur einfach nur rausrücken will.
Unsinn. Eine Reservierung ist mit Aufwand verbunden. Wenn du ein Hotelzimmer reservierst, und stornierst, mußt du auch Stornogebühren zahlen.
Völlig richtig, dies ist aber vorher klar. Ich gehe hier mal davon aus, dass die Anzahlung überraschenderweise einbehalten ist und wenn das nicht vereinbart war, sieht die Sache soviel ich weiß anders aus.
Entschuldige bitte, Du beschuldigst den Vermehrer (oder Züchter, oder Verkäufer, das ist völlig egal), sich nicht korrekt zu verhalten. Gleichzeitig entschuldigst Du aber das Verhalten Deiner Freundin und verlangst das Geld zurück. Ich mag keine Vermehrer, aber deshalb sollte doch gleiches Recht für alle gelten.
Sie hat den Verkäufer getäuscht, das Geld ist weg. Weder ein Versuch Deines Freundes, ihn bei einem Besuch einzuschüchtern noch eine eventuell überlegte Klage wird Dir irgendetwas bringen, im Gegenteil, Ihr werdet gutes Geld schlechtem hinterher werfen. Im Tierheimen ist es meistens so, daß die Schutzgebühr, sollte das Tier zurückgegeben werden, dem Tierheim verbleibt.
Ich verstehe die Aufregung ehrlich gesagt überhaupt nicht. Deine Freundin hat unüberlegt gehandelt, den Verkäufer getäuscht, und nun soll sie das auch ausbaden bitteschön. € 100 sind zwar kein geringes Lehrgeld, aber ich denke mal, daß sie so schnell nicht erneut unüberlegt handelt
Deine Freundin hat aufgrund ihrer beschränkten Geschäftsfähigkeit mit dem Züchter ein schwebend unwirksames Geschäft abgeschlossen. Aufgrund der fehlenden Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters wurde der Vertrag rückwirkend unwirksam BGB 183 u.184) Der Züchter muss das Geld zurückzahlen (Jurastudium 1.Semester BGB 1 Rechtsgeschäfte beschränkt geschäftsfähiger Personen) Ein Schadensersatzanspruch des Vertragspartners ist ausgeschlossen, vgl. nichtige Rechtsgeschäfte vs. Anfechtung bzw. da die Willenserklärung eines beschränkt Geschäftsfähigen keinen schutzwürdigen Vertrauenstatbestand schaffen kann.
Sollte der Züchter sich weigern hilft ein Anwalt gerne weiter
Es ist nie ein Kaufvertrag zu Stande gekommen da sie keine 18 ist kann sie ohne das Einverständnis der Eltern keinen Hund kaufen .. Da dies sich ja nicht nur auf die Anschaffungskosten beruht sondern immer weiter Kosten verursacht !! Die Züchterin muss !!! Das Geld geben so d**f wie auch deine Freundin ist ... Verdient hätte die es nicht weil man erst denkt und dann handelt :)
Anzahlungen kann man in der Regel nicht zurückbekommen.
Es wäre nur sinnvoll, den Züchter anzuzeigen, wenn er schon, als er die Anzahlung erhielt, wusste, dass sie den Hund nicht nimmt, bzw. den Hund nicht nehmen darf
Das wusste er nicht. Sie hat ihn sogar angelogen. War ein bisschen dumm von ihr das so zu sagen. Aber naja ich war "nur der fahrer". Aber ich darf wohl Donnerstag wegen dem Geld mit ihrem Freund nochmal hin 😅
Wenn sie ihn angelogen hat, mit dem Alter oder ähnlichem, kann der Händler sie wegen Betrugs anzeigen!
Ich denke mir auch da sie noch keine 18 war ist der Vertrag hinfällig und die 100€ müssen zurück gegeben werden. Unter Umständen muss das eben angezeigt werden