Was würde passieren, wenn man die Fahrkartenkontrolleure dauerhaft ignoriert?

6 Antworten

Man landet vor Gericht und wird wegen des Erschleichens von Leistungen verurteilt.

Du würdest nie mehr mitfahren dürfen.

Da dich die Fahrkartenkontolleure nicht ignorieren werden, holen sie irgendwann die Polizei und dann ist es vorbei damit.

SalvaDali 
Fragesteller
 21.11.2021, 17:59

Bekomme ich eine Strafe, wenn ich dann meine Fahrkarte zücke?

0
Thirteeen  21.11.2021, 18:06
@SalvaDali

Denke schon, die Polizei zu verarschen kann teuer kommen. Ich bin kein Jurist, aber dein Vorhaben geht schon in die Richtung "Vortäuschen einer Straftat" und "Mißbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln".

Da die Kontrolleure in gutem Glauben die Polizei um Hilfe gebeten haben, wirst du als Verantwortlicher dafür gerade stehen müssen.

5
Still  21.11.2021, 18:12
@SalvaDali

Sehr wahrscheinlich wirst du ein Haus/Transportverbot für die Stadtwerke bekommen.

2
Werdande  22.11.2021, 22:13
@SalvaDali

Du bist nicht nur verpflichtet, eine Fahrkarte zu kaufen, sondern auch, diese auf Verlangen vorzuzeigen. Wenn du sie erst den Sherriffs zeigst, aber vorher nicht dem Kontrolleur, hast du ein Problem.

2
Eckengucker  23.11.2021, 00:05
@SalvaDali

sorry, ich mische mich kurz ein. Du hast einen Vertrag abgeschlossen, in dem du die Bahn betrittst und dich mit den Beförderungsbedingungen (Gebühr, Kontrollmöglichkeit, nicht essen usw.) einverstanden erklärst. (Annahme eines Angebots zur Beförderung, eine Dienstleistung also)

In der Folge musst du dem Kontrolleur auf Verlangen eine gültige Fahrkarte vorzeigen. Wenn du das nicht machst, ist das genauso ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen wie das Fahren ohne. Ok so?

Deshalb wird der Kontrolleur die Polizei holen und trotz deines nachträglich gezeigten Ausweises das erhöhte Beförderungsgeld verlangen. Es liegt allerdings keine Straftat vor, denn das Fahren ohne Fahrkarte kann auf Antrag der Beförderungsunternehmens als -Erschleichen von Leistungen- auch noch strafrechtlich belangt werden. Weitere Möglichkeit wäre noch dich aus der Bahn zu komplementieren bis die Polizei kommt... also insgesamt keine gute Idee.

2

Dann darf man nicht mehr mitfahren und läuft.