Was sind Deutsche mit Migrationshintergrund?
Und was ist der Unterschied zu Ausländern?
6 Antworten
Im Mikrozensus wird der Migrationshintergrund seit 2016 folgendermaßen definiert:
"Eine Person hat einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt."
Diese Definition umfasst folgende Personengruppen:
- zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländerinnen und Ausländer,
- zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte,
- Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler,
- Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben,
- mit deutscher Staatsangehörigkeit geborene Kinder der vier zuvor genannten Gruppen.
Ausländer Definition
Ausländerinnen und Ausländer sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch die Staatenlosen und Personen mit „ungeklärter“ Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen, zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung.
Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet 1) (Aufenthaltsgesetz - AufenthG)§ 2 Begriffsbestimmungen(1) Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
(2) Erwerbstätigkeit ist die selbständige Tätigkeit, die Beschäftigung im Sinne von § 7 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und die Tätigkeit als Beamter.
"Deutsche mit Migrationshintergrund" ist ein politisch korrekter Begriff für Menschen, die in Deutschland geboren sind, aber von Eltern abstammen, die nicht in Deutschland geboren sind. Es ist ein Weg, die deutsche Staatsbürgerschaft von der ethnischen Herkunft zu trennen. Der Unterschied zu Ausländern ist, dass Deutsche mit Migrationshintergrund die deutsche Staatsbürgerschaft haben, während Ausländer keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Allerdings ist diese Unterscheidung für viele Menschen problematisch, da sie das Gefühl vermittelt, dass Deutsche mit Migrationshintergrund nicht "wirklich" deutsch sind.
"Deutsche mit Migrationshintergrund“ sind Deutsche, die einen persönlichen oder familiären Bezug zu einem anderen Land haben, während „Ausländer“ Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit sind. Der Unterschied ist vor allem rechtlich, hat aber auch Einfluss auf Identität und Integration in der deutschen Gesellschaft.
LG aus Tel Aviv
Ausländer sind Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft.
Menschen mit Migrationshintergrund sind meistens in Deutschland aufgewachsen und haben eine deutsche Staatsbürgerschaft aber ausländische Wurzeln in naher Generation.
https://m.youtube.com/watch?v=l2rMlFXXsvU&pp=ygUabWlncmF0aW9uc2hpbnRlcmdydW5kIG1lbWU%3D
Schau:
Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes hat eine Person einen Migrationshintergrund, wenn sie selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt besitzt:
Zugewanderte und nicht zugewanderte Ausländer,
zugewanderte und nicht zugewanderte Eingebürgerte,
(Spät-)Aussiedler,
Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit durch Adoption durch einen deutschen Elternteil erhalten haben sowie
die mit deutscher Staatsangehörigkeit geborenen Kinder der vier zuvor genannten Gruppen.
Die Vertriebenen des Zweiten Weltkrieges und ihre Nachkommen gehören nicht zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund.
Eine Person hat dann eine eigene Migrationserfahrung, wenn sie im Ausland geboren und zugewandert ist. Eine Person hat keine eigene Migrationserfahrung, wenn sie in Deutschland geboren ist.
Ausländer/innen sind Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Externer Link:
Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Sie können in Deutschland geboren oder zugewandert sein.
(Spät-)Aussiedler/innen: Spätaussiedler sind im amtlichen Sprachgebrauch seit dem 1. Januar 1993 Menschen, die im Rahmen eines Aufnahmeverfahrens als deutsche Volkszugehörige nach Deutschland übergesiedelt sind. Vorher wurden sie nach dem Bundesvertriebenengesetz als Aussiedler bezeichnet. Der Begriff umfasst vor allem die Angehörigen von deutschen Minderheiten, deren Familien teilweise seit Generationen in Ostmitteleuropa, Osteuropa, Südosteuropa und teilweise in Asien gelebt haben und die seit 1950 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind.