Was ist der Sinn von den Protesten gegen die AfD?

5 Antworten

Zum einen ging es bei den konzertiert angezettelten " gegen rechts " Demos darum, die Bauernproteste zu überlagern und aus den Medien zu drücken.

Des weiteren braucht unsere großartige Demokratieschutz-Innenministerin für ihre laufenden und geplanten Kampagnen gegen eine rechtskonservative politische Opposition natürlich sowas wie angeblichen Rückhalt der Bevölkerung, auch wenn er offensichtlich inszeniert ist.

Und tatsächlich hat ein Großteil dieser gratismutigen Demonstranten ein persönliches Interesse daran, dass wenn möglich keine AfD Regierung ans Ruder kommt.

Weil diese Leute nämlich warm und trocken in Jobs hocken, die keinen tatsächlichen gesellschaftlichen Nutzen generieren, aber üppig mit Steuermitteln durch die aktuelle Regierung finanziert werden....: quasi-ABM Maßnahmen für linksgrün tickende Zivilversager, die von den Unis jedes Jahr zu tausenden ausgespuckt werden und die in der freien Wirtschaft niemand braucht.

Insofern gehört der überwiegende Teil der Demonstranten dem politisch-gesellschaftlichen Milieu an, das von den aktuellen Verhältnissen profitiert, sprich aus den Strukturen stammt in die massiv Steuergeld gepumpt wird...: öffentlicher Dienst, Sozialindustrie, linksgrüne NGO´s, Gewerkschaften, usw.

SchlimmerJimmy  13.04.2024, 07:49
 und geplanten Kampagnen gegen eine rechtskonservative politische Opposition

Damit meinst du doch nicht die AfD? Die AfD ist nicht konservativ, sie ist libertär. Also das genaue Gegenteil.

Insofern gehört der überwiegende Teil der Demonstranten dem politisch-gesellschaftlichen Milieu an, das von den aktuellen Verhältnissen profitiert, sprich aus den Strukturen stammt in die massiv Steuergeld gepumpt wird...: öffentlicher Dienst, Sozialindustrie, linksgrüne NGO´s, Gewerkschaften, usw.

Kannst du das belegen? Also mit einer Umfrage eines Instituts?

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siceripos  13.04.2024, 10:55
@SchlimmerJimmy

Es gab sehr früh eine INSA Umfrage bei der festgestellt wurde, dass insgesamt nur 37 % der Gesamtbevölkerung die inszenierten Demos unterstützen und einige Wochen später eine Studie der Uni Konstanz mit dem Ergebnis, dass 70% der Demoteilnehmer sich selbst als politisch links und linksaußen stehend bezeichneten.

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SchlimmerJimmy  13.04.2024, 11:05
@siceripos
Es gab sehr früh eine INSA Umfrage bei der festgestellt wurde, dass insgesamt nur 37 % der Gesamtbevölkerung die inszenierten Demos unterstützen

"Inszeniert". Aha.

einige Wochen später eine Studie der Uni Konstanz mit dem Ergebnis, dass 70% der Demoteilnehmer sich selbst als politisch links und linksaußen stehend bezeichneten.

Das beantwortet nicht meine Nachfrage. Denn von "öffentlicher Dienst, Sozialindustrie, linksgrüne NGO´s, Gewerkschaften, usw." ist im Policy Paper der Uni Kontanz vom 14.3.24 überhaupt nicht die Rede. Da wurde nur nach Bildungsabschlüssen.. gefragt.

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Das Ziel der Ampel ist es natürlich von ihren eigenen Problemen abzulenken und dazu politische Gegner zu neutralisieren. Die einfachen Bürger denken, sie retten damit die Demokratie, doch sie tun das Gegenteil. Wer die AfD legitim schlagen will, muss bessere Argumente haben.

Woher ich das weiß:Hobby – Mitglied der Jungen SVP 💚🤍
XiJingPingPong  12.04.2024, 22:30

Die AfD sorgt ganz alleine für die Proteste gegen sie, da braucht es keine "Einmischung der Ampel" oder "Neutralisierung".

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SchlimmerJimmy  13.04.2024, 07:53
Wer die AfD legitim schlagen will, muss bessere Argumente haben.

Ein Verbot der AfD ist legitim. Das wäre jetzt mein Argument

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SchlimmerJimmy  13.04.2024, 16:23
@Manu2007het

Warum sollte man sich inhaltlich mit einer faschistischen Partei auseinandersetzen? Das führt zu nichts. Ein Verbot schon.

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MrSamedi  16.04.2024, 13:53
@SchlimmerJimmy

Auf diese Art kann man jede Partei faschistisch bezeichnen und dann einfach sagen, dass man sich nicht mit dem Inhalt auseinandersetzt und ein Verbot der jeweiligen Partei legitim sei. Von Linke über Grüne bis zur AfD... Argumente gäbe es für dieses Framing bei allen Parteien.

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SchlimmerJimmy  16.04.2024, 22:38
@MrSamedi
Auf diese Art kann man jede Partei faschistisch bezeichnen und dann einfach sagen, dass man sich nicht mit dem Inhalt auseinandersetzt

Nicht jede, nur Die Heimat, AfD und der III. Weg. Dass du von einem SPD- oder CDU-Politiker einen Spruch nie hören wirst, nämlich: „Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde.“ (Marcel Grauf, Referent von Dr. Christine Baum, AfD) dürfte selbst dir klar sein.

Argumente gäbe es für dieses Framing bei allen Parteien.

Nein. Die AfD ist die einzige im Bundestag vertretene Partei, die schon im Parteiprogemm verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

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MrSamedi  17.04.2024, 07:45
@SchlimmerJimmy
Nicht jede,

Natürlich jede. Guck: SPD ist faschistisch! Ich sag’ das, ohne einen Beleg dafür zu liefern. Ta-da, ganz einfach.

Dass du von einem SPD- oder CDU-Politiker einen Spruch nie hören wirst, nämlich: „Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde.“ (Marcel Grauf, Referent von Dr. Christine Baum, AfD) dürfte selbst dir klar sein.

Und was genau ist daran jetzt ein Beleg dafür, dass die AfD faschistisch ist? Allenfalls ist Herr Grauf faschistisch, nicht jedoch die Partei. Wenn es um Einzelzitate geht, dann kann ich das genauso spielen.

Georg Kurz (Sprecher der Grünen Jugend; Bündnis 90/Die Grünen): "Kann’s kaum erwarten. #TeamUmvolkung"

Nach deiner Logik, die Zitate einzelner Akteure als Parteiposition darstellt, befürworten die Grünen also kulturellen Völkermord durch Bevölkerungsaustausch. Sie sind somit verfassungsfeindlich und sollten verboten werden. Demos-gegen-Grün, wo sind sie? Aber das ist ja bloß eine satirisch gemeinte Provokation und nicht ernst gemeint, was? Nun, dann sind die Aussagen von Marcel Grauf auch nur satirisch gemeinte Provokationen. 🤷‍♂️

Zur Wahrheit gehört außerdem, dass Herr Grauf 2021 nach parteiinternen Gesprächen, die nicht zuletzt aufgrund seiner rechtsextremen Position resultierten, selber aus der AfD austrat. Offenbar war die AfD diesem rechtsextremen Ex-NPD-Mitglied am Ende dann doch zu demokratisch.

Die AfD ist die einzige im Bundestag vertretene Partei, die schon im Parteiprogemm verfassungsfeindliche Ziele verfolgt.

So, jetzt kommen wir der Diskussion über die Partei schon langsam näher. Dann zitiere mal bitte eine entsprechende Passage aus dem Parteiprogramm.

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SchlimmerJimmy  17.04.2024, 08:35
@MrSamedi
Wenn es um Einzelzitate geht, dann kann ich das genauso spielen.

Soviele Einzelzitate wie von der AfD wirst du von anderen Parteien nicht finden. Du kannst leugnen, relativieren, wegdrücken, nutzt aber nichts.

Dann zitiere mal bitte eine entsprechende Passage aus dem Parteiprogramm.

Gern. Grundsatzprogramm der AfD 2021

  • Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber soll unterbunden werden.
  • Imame, die in Deutschland predigen wollen, bedürfen der staatlichen Zulassung. (Art 4 GG)
  • Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. (Art 3 GG)
  • Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ist zu untersagen. (Art 4 GG)
  • Die Zwangsfinanzierung des öffentlichen Rundfunks ist umgehend abzuschaffen und in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln. (Art 5 GG)

Und man darf nicht vergessen, das Grundsatzprogramm ist ein "Schaufensterprogramm".

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MrSamedi  17.04.2024, 09:35
@SchlimmerJimmy
Du kannst leugnen, relativieren, wegdrücken, nutzt aber nichts.

Das gilt für dich genauso.

  • Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber soll unterbunden werden.

Das finde ich in einem säkularen Staat sinnvoll und geht für mich sogar noch nicht weit genug. Das sollte für die Gotteshäuser aller Religionen gelten. Ferner sollten staatliche Subventionen in Form von Steuervorteilen etc. für alle diese Einrichtungen abgeschafft werden. Die AfD ist aber nicht so radikal wie ich, sondern plant das lediglich für Einrichtungen, die von religiös-fundamentalistischen Institutionen und Staaten finanziert und somit betrieben werden. Wenn du das Konzept "Islamischer Staat" und Scharia als konform mit unserer Verfassung siehst, deren Ideologie hierzulande in eigenen Einrichtungen verbreitet werden sollte, mache ich mir Sorgen.

  • Imame, die in Deutschland predigen wollen, bedürfen der staatlichen Zulassung. (Art 4 GG)

Religionsfreiheit gemäß Art 4 GG findet seine Grenzen in übergeordnetem Recht und darf eingeschränkt werden. So dürfen z.B. Mitglieder der vodouistischen Strömung der Bizango hierzulande auch keine Menschen zombifizieren oder in Schauprozessen opfern. Und das finde ich sinnvoll. Wenn ein Imam die staatliche Zulassung bekommt, kann er frei seine Religion predigen. Ihr angehören darf er sowieso, daher ist das nur ein geringer und verfassungskonformer Eingriff in die Religionsfreiheit.

  • Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. (Art 3 GG)

Art 3 GG wird schon dadurch nicht verletzt, weil Körperschaften des öffentlichen Rechts selber gar nicht grundrechtsfähig sind. Laut Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 21, 362) ist es mit dem Wesen der Grundrechte unvereinbar, wenn die öffentliche Gewalt gleichzeitig Träger und Adressat von Grundrechten ist.

Eine Voraussetzung wäre außerdem, dass die Organisation die Religionsfreiheit und die weltanschauliche Neutralität des Staates anerkennt. Das ist im islamischen Glaubenskonstrukt nicht der Fall. Auch in diesem Punkt gehe ich sogar noch weiter und sage, dass das auch beim christlichen Glaubenskonstrukt im Kern nicht der Fall ist und daher sämtliche kirchlichen Einrichtungen keine Körperschaften des öffentlichen Rechts sein sollten.

  • Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ist zu untersagen. (Art 4 GG)

In diesem Punkt stimme ich dir teilweise zu. Es ist ein Eingriff in die Religionsfreiheit. Da diese jedoch wie oben aufgezeigt aus wichtigen Gründen eingeschränkt werden kann, müssten hier die Interessen der Einzelperson mit den Interessen der Allgemeinheit in Bezug auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung (ggf. juristisch) abgewogen werden. Verfassungsfeindlich ist diese Position aber nicht, sondern sie beruft sich auf die Möglichkeiten der Grundrechtseinschränkungen, die das GG selber ermöglicht.

  • Die Zwangsfinanzierung des öffentlichen Rundfunks ist umgehend abzuschaffen und in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln. (Art 5 GG)

Art 5 GG wird dadurch nicht verletzt. Die Finanzierung abzuschaffen ist nicht gleichzusetzen mit Zensur, welche das GG verbietet. Wird die Finanzierung abgeschafft, haben die Rundfunkanstalten weiterhin das Recht, ihre Meinung in Wort und Bild zu äußern und jeder hat weiterhin das Recht, sich aus solchen Quellen zu informieren. Es gibt kein Grundrecht auf Rundfunkbeitrag. Also auch nicht verfassungsfeindlich.

Somit war keines deiner Zitate verfassungsfeindlich. Wenn das das Beste war, das du liefern konntest, war das eine ziemlich schwache Performance. Inhaltlich kann man sich über diese Positionen gewiss streiten. Das gehört zu einem politischen Diskurs dazu und ist ausdrücklich gewünscht. Man muss diese Positionen somit nicht teilen, aber verfassungsfeindlich sind sie nicht.

Darüber hinaus könnte ich dir jetzt ebenfalls Dutzende Zitate und Situationen nennen, die belegen, dass die aktive Bundesregierung im gleichen Maße Grundrechte einschränkt und somit (deiner Argumentation folgend) gleichermaßen verfassungsfeindlich ist. Die Grünen wollen z.B. die private Tierhaltung mittels Positivliste generell verbieten und damit das Grundrecht auf freie Persönlichkeitsentfaltung massiv einschränken. Also ist ein Verbot der Partei Bündnis 90/Die Grünen (weiterhin deiner Argumentation folgend) legitim.

Und man darf nicht vergessen, das Grundsatzprogramm ist ein "Schaufensterprogramm".

Genau wie bei jeder anderen Partei, die noch nie in Regierungsverantwortung war und ihren Worten Taten folgen konnte.

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SchlimmerJimmy  17.04.2024, 15:02
@MrSamedi
Das finde ich in einem säkularen Staat sinnvoll und geht für mich sogar noch nicht weit genug. Das sollte für die Gotteshäuser aller Religionen gelten.
Das schreibt die AfD aber nicht!
Religionsfreiheit gemäß Art 4 GG findet seine Grenzen in übergeordnetem Recht und darf eingeschränkt werden.
Von staatlich zugelassenen Pfarrern und Rabbis schreibt die AfD aber nichts!

Art 3 GG wird schon dadurch nicht verletzt, weil Körperschaften des öffentlichen Rechts selber gar nicht grundrechtsfähig sind.

Was du schreibst, ist Quatschjura Die Gleichbehandlung nach Artikel 3 wird verletzt
rt 5 GG wird dadurch nicht verletzt.
Doch! "...und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." Bezahlfernsehen ist eine Behinderung.
Somit war keines deiner Zitate verfassungsfeindlich.

Alle sind es.

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MrSamedi  17.04.2024, 17:15
@SchlimmerJimmy
Das schreibt die AfD aber nicht!

Na und? Wenn ich gerne eine Partei hätte, die alle meine Ansichten zu 100 % teilt und umsetzt, müsste ich selber eine gründen.

Von staatlich zugelassenen Pfarrern und Rabbis schreibt die AfD aber nichts!

Die religiös motivierten Gewalttaten aus diesen beiden Richtung sind statistisch auch nicht so relevant, wie die religiös motivierten Straftaten mit Zuordnung zum Islam. Also finde ich es nachvollziehbar, dass die AfD auf die Prediger dieser Religion strenger gucken will. Die Interessen der Allgemeinheit wiegen in dieser Hinsicht schwerer, was Einschränkungen von Grundrechten gestattet.

Was du schreibst, ist Quatschjura Die Gleichbehandlung nach Artikel 3 wird verletzt

Nun, dann produziert das Bundesverfassungsgericht eben Quatschjura.

"...und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten."

Dies wird durch die Abschaffung des Rundfunkbeitrags in keiner Weise verletzt. Der ÖRR ist bekanntlich nicht die einzige allgemein zugängliche Quelle.

Bezahlfernsehen ist eine Behinderung.

Also sind alle Anbieter von kostenpflichtigen Informationen ebenfalls Verfassungsfeinde? Deiner Argumentation zufolge ist der ÖRR somit ebenfalls verfassungsfeindlich, denn es handelt sich ja jetzt schon um eine Art von Bezahlfernsehen. Bei der von der AfD geforderten Opt-Out-Regelung wären die grundlegenden Informationen wie Nachrichten sogar günstiger und somit leichter zugänglich für die Nutzerinnen und Nutzer, weil sie dann keine Sportlizenzen oder Unterhaltungsproduktionen mehr mitfinanzieren müssten. In dieser Hinsicht ist der Rundfunkbeitrag also eine größere Behinderung. Denn gratis ist der ÖRR nun einmal nicht. Wenn ich deiner Argumentation folge, wäre also das derzeitige Finanzierungskonzept des ÖRR verfassungsfeindlicher als das von der AfD geplante Konzept.

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SchlimmerJimmy  17.04.2024, 22:41
@MrSamedi
Die religiös motivierten Gewalttaten aus diesen beiden Richtung sind statistisch auch nicht so relevant

Was du für relevant hälst, ist irrelevant. Hier geht es um etwas anderes

Die Interessen der Allgemeinheit wiegen in dieser Hinsicht schwerer, was Einschränkungen von Grundrechten gestattet.

Die Interessen der Allgemeinheit interessieren das GG einen Scheissdreck. Es geht um die FDGO und Gesetzesbücher und sollte es im Interesse der Allgemeinheit liegen, Hexen zu verbrennen, dann hat die Allgemeinheit eben Pech gehabt.

Nun, dann produziert das Bundesverfassungsgericht eben Quatschjura.

Nein Du. Das Urteil des BVerfG hat null damit zu tun.

Also sind alle Anbieter von kostenpflichtigen Informationen ebenfalls Verfassungsfeinde?

Diesen Strohmann kannst du dir sonstwohin schieben. Wenn du nicht in der Lage bist, sachlich zu diskutieren, dann tust du mir echt leid.

zufolge ist der ÖRR somit ebenfalls verfassungsfeindlich, denn es handelt sich ja jetzt schon um eine Art von Bezahlfernsehen. 

Es wird immer schlimmer mit dir. Auch dieser Vergleich ist an den Haaren herbei gezogen. Eine Gebühr, die von jedem Haushalt Deutschlands erhoben wird, ist kein Bezahlfernsehen.

Wir halten also fest: Schon das harmlos daherkommende Grundsatzprogramm der AfD ist eindeutig verfassungswidrig.

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MrSamedi  18.04.2024, 09:10
@SchlimmerJimmy
Hier geht es um etwas anderes

Worum geht es denn? Die unbewiesene Behauptung zu verbreiten, die AfD wäre verfassungsfeindlich?

Die Interessen der Allgemeinheit interessieren das GG einen Scheissdreck. Es geht um die FDGO und Gesetzesbücher

Grundrechtseinschränkungen sind immer eine Interessenabwägung. Falls du dich erinnerst: Unsere Grundrechte wurde vor wenigen Jahren ebenfalls massiv eingeschränkt. Weil der Gesetzgeber hierfür einen wichtigen Grund sah und der Bevölkerungsschutz als höherwertiger ansah, als die Grundrechte des Einzelnen. Islamkritische Positionen sind vergleichbar, können faktisch begründet werden und gefährden daher nicht die FDGO.

Das Urteil des BVerfG hat null damit zu tun.

Doch. Es widerlegt deine Annahme, dass für Körperschaften des öffentlichen Rechts Grundrechte gelten würden. Das mag dir missfallen und du kannst es leugnen. Ändert halt nichts an der Tatsache.

Wenn du nicht in der Lage bist, sachlich zu diskutieren, dann tust du mir echt leid.

Ich bin jedenfalls nicht derjenige, der Wörter wie "Scheissdreck" oder "sonstwohin schieben" verwendet. Von dir kommt auf meine sachlichen Ausführungen größtenteils nur unsachliche Polemik und Trotz, anstatt inhaltliche Auseinandersetzung.

Eine Gebühr, die von jedem Haushalt Deutschlands erhoben wird, ist kein Bezahlfernsehen.

Sondern eine Zweckabgabe, welche die verfassungsrechtlich gebotenen Schranken für solche Abgaben aushebelt.

Wenn der Rundfunkbeitrag abgeschafft wird, verbietet dir doch niemand, die eingesparten derzeit 18,36 Euro pro Monat direkt wieder in den ÖRR (bzw. dann Bürgerrundfunk) zu investieren, wenn du meinst, dass dies die Quelle ist, aus der du deine Informationen beziehen willst. Dieses Grundrecht würde dir nicht genommen. Dafür hätten Personen, die den ÖRR nicht als geeignete Quelle zur Informationsbeschaffung nutzen wollen, durch die eingesparten 18,36 Euro die Möglichkeit, dieses Geld in die von ihnen bevorzugten Bezahldienstleister zu investieren. Sei es die Welt, die TAZ oder Cicero ist ja völlig egal. Jeder hätte also mehr Geld in der Tasche, um sich getreu dem Grundgesetz frei und ungehindert zu informieren. Diese Regelung sorgt für Meinungspluralismus und stärkt die Freiheit jedes Einzelnen, während zugleich niemandem etwas weggenommen wird. Wie man darin Verfassungsfeindlichkeit erkennen will, erschließt sich mir nicht.

Wir halten also fest: Schon das harmlos daherkommende Grundsatzprogramm der AfD ist eindeutig verfassungswidrig.

Belege für diese steile These bleibst du weiterhin schuldig.

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SchlimmerJimmy  18.04.2024, 09:35
@MrSamedi
Doch. Es widerlegt deine Annahme, dass für Körperschaften des öffentlichen Rechts Grundrechte gelten würden. 

Ein Strohmann. Habe ich nie behauptet. Zur Erinnerung:

  • Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. (Art 3 GG)

Ich weiss nicht, warum du immer wieder mit diesem hohlen Blödsinn ankommst. Grundrechte sind in Art 1 GG definiert. Die AfD lehnt es nicht ab, christlichen und jüdischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen.

Sondern eine Zweckabgabe, welche die verfassungsrechtlich gebotenen Schranken für solche Abgaben aushebelt.

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2018 grundsätzlich bestätigt. Du bist doch solch ein Fan vom Bundesverfassungsgericht, was sagst du nun?

Belege für diese steile These bleibst du weiterhin schuldig.

Wenn man wie du die Augen zumacht, dann kann man das so sehen. Aber ich habe die Verfassungswidrigkeit des AfD-Programms nachgewiesen.

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MrSamedi  18.04.2024, 12:07
@SchlimmerJimmy
Grundrechte sind in Art 1 GG definiert.

Und können gemäß Art 19 GG eingeschränkt werden.

Die AfD lehnt es nicht ab, christlichen und jüdischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen.

Und begründet dies wie bereits erläutert u.a. mit der anhand von Kriminalstatistiken erkennbar hohen Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung, die von islamistischen Staaten, ihren religiösen Ideologien und somit auch von ihren Propagandisten ausgeht. Dafür, christlichen und jüdischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts abzuerkennen, fehlt es an fundierten Gründen. Denn das christliche und jüdische Weltbild scheint mit der hiesigen Demokratie vereinbar zu sein. Somit spricht objektiv nichts dagegen, diesen Organisationen den besagten Status zu verleihen. Die Statuten der Scharia scheinen die dafür erforderlichen Kriterien jedoch nicht zu erfüllen. Siehst du das ernsthaft anders?

Der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2018 grundsätzlich bestätigt. Du bist doch solch ein Fan vom Bundesverfassungsgericht, was sagst du nun?

Das ist mir bekannt und wird von mir akzeptiert. Das Urteil ist aber nicht unumstritten:

Die vorhergehende Auseinandersetzung mit den finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben an die Erhebung von Steuern und nichtsteuerlichen Abgaben hat gezeigt, dass der finanzverfassungsrechtlichen Einordnung des Rundfunkbeitrags durch das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 18. Juli 2018 nicht gefolgt werden kann. Daher verliert die Frage nach der finanzverfassungsrechtlichen Einordnung des Rundfunkbeitrags und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aufgrund des Urteils nicht ihre Relevanz im rechtswissenschaftlichen Diskurs.

Vor allem bedeutet das Urteil im Umkehrschluss aber nicht, dass eine Abschaffung des Rundfunkbeitrags verfassungswidrig sei.

Wenn man wie du die Augen zumacht, dann kann man das so sehen. Aber ich habe die Verfassungswidrigkeit des AfD-Programms nachgewiesen.

Wo genau?

Verfassungswidrig wäre es, wenn sämtliche Nicht-Regierungsinformationsquellen verboten würden und es nur noch einen Staatsfunk gäbe. Solche Pläne würde ich mit großer Sorge sehen. Doch die AfD plant etwas in dieser Art nicht.

Verfassungswidrig wäre es auch, wenn man Menschen verbieten würde, Moslem zu sein. Dies plant die AfD ebenfalls nicht.

Verfassungswidrig wäre es, wenn die AfD den Bau von Moscheen und die Möglichkeit der muslimischen Predigt komplett verbieten würde. Auch das plant die AfD nicht.

Den einzigen (halben) Punkt, den ich dir zugestehe, ist die Sache mit der Vollverschleierung, denn ein solches Verbot ist zwar nicht eindeutig verfassungswidrig aber auch nicht eindeutig verfassungskonform. Hier müsste die Verfassungskonformität überprüft werden. Dafür gäbe es ja dann im Gesetzgebungsverfahren Möglichkeiten z.B. in Form von Verbandsanhörungen, Ausschusssitzungen und Rechtsgutachten.

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SchlimmerJimmy  18.04.2024, 14:12
@MrSamedi
Und begründet dies wie bereits erläutert u.a. mit der anhand von Kriminalstatistiken

Da würden sich aber die Aleviten freuen, wenn man ihnen wegen einer Kriminalstatistik, mit der sie nichts zu tun haben den Status der Körperschaft entzieht. Das ist verfassungswidrig. Punkt!

Wo genau?

Hier:

Grundsatzprogramm der AfD 2021

  • Die Finanzierung des Baus und Betriebs von Moscheen durch islamische Staaten oder ausländische Geldgeber soll unterbunden werden.
  • Imame, die in Deutschland predigen wollen, bedürfen der staatlichen Zulassung. (Art 4 GG)
  • Die AfD lehnt es ab, islamischen Organisationen den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts zu verleihen. (Art 3 GG)
  • Vollverschleierung in der Öffentlichkeit ist zu untersagen. (Art 4 GG)
  • Die Zwangsfinanzierung des öffentlichen Rundfunks ist umgehend abzuschaffen und in ein Bezahlfernsehen umzuwandeln. (Art 5 GG)

Alles verfassungswidrig. Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Im November fand die Wannseekonferenz 2.0 statt, die gesammelten Zitate von AfD Politikern sprechen eine deutliche Sprache, 100 rechtsextreme Mitarbeiter werden von AfD-Bundestagsabgeordneten beschäftigt...

Die Liste ist lang. Je eher dieser Laden verboten wird, desto geringer ist der Schaden für Deutschland. Den Postfaschisten in Ungarn, Italien und Frankreich ist die AfD ebenfalls zu rechtsextrem , die wollen mit dieser Partei nichts mehr zu schaffen haben.

Die AfD ist sozusagen das braune Schaf unter den schwarzen Schafen Europas.

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MrSamedi  18.04.2024, 15:05
@SchlimmerJimmy
Wannseekonferenz 2.0

Und damit mal eben den Holocaust relativiert.

die gesammelten Zitate von AfD Politikern sprechen eine deutliche Sprache

Ja, weil sie fließend Deutsch sprechen.

Je eher dieser Laden verboten wird, desto geringer ist der Schaden für Deutschland.

Viel Erfolg dabei! Wenn die hier von dir gelieferten Argumente die besten sind, die ein AfD-Verbot stützen, dann blicke ich gelassen in die Zukunft.

In diesem Sinne...

Allahu akbar!

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SchlimmerJimmy  18.04.2024, 15:16
@MrSamedi
Und damit mal eben den Holocaust relativiert.

Dann zeige mich doch an, du Meister aller Klassen!

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Ganz klar, viele wollen ihre Meinung ausdrücken und zusammen erscheinen sie halt als ein großes Bild... So werden, wenn welche aufmerksam werden, viel mehr aufmerksam.

Liebe Grüße

Es ist psychologisch gesehen ein zweischneidiges Schwert. Denn die Proteste schüren die "jetzt-erst-recht-Mentalität" unter den AFD-Anhängern, schweißen sie enger mit der Partei zusammen. Das ist das alte Prinzip, der böse Feind von außen ist das Beste was einer solchen Partei passieren kann. Seht her, wir sind die Opfer.

Die AfD hat zwar einen ganz vielversprechenden Anfang gemacht einst mit ihrer Kritik an der Rettung der Banken während der Finanzkrise.
Aber inzwischen ist die AfD in´s Irrationale dermaßen abgerutscht, daß man darauf nicht mehr herein fallen sollte.