War in der ddr die vergewaltigung in der Ehe verboten?
3 Antworten
Alleine dieses Wort Vergewaltigung ist ein strafbarer Tatbestand in der DDR gewesen. Vorausgesetzt es erfolgte eine Anzeige, was ja in der Ehe nicht so einfach zu beweisen ist. Die Frau wurde bei der Gründung dem Mann gleichgestellt, somit gehört auch das dazu.
Vergewaltigung in der DDR-Ehe war kein Straftatbestand, wurde aber dennoch bestraft. Denn in diesem Fall, zählte die Ehe nicht und es wurde der Straftatbestand der sexuellen Nötigung und Körperverletzung eingesetzt. Wurde also wie eine uneheliche Vergewaltigung dargestellt.
@Zetra hat natürlich recht, denn die Frau mußte eine Anzeige machen, was eher selten war und zweitens mußte der Staatsanwalt Ermittlungen aufnehmen, was auch nicht immer gemacht wurde.
"Seit Juli 1997 umfasst § 177 StGB auch Vergewaltigungen in der Ehe,[24] die zuvor als Nötigung gem. § 240 StGB und ggf. als Körperverletzung gemäß § 223 ff. StGB strafbar waren,[24] was einen geringeren Strafrahmen[24] und eine schnellere Verjährung zur Folge hatte." (Wikipedia) Die DDR existierte da nicht mehr.
Aber sicher wurde "erzwungener Beischlaf" auch in der DDR ( und zwar als Nötigung oder Körperverletzung) bestraft.