Sollten Ausländer:innen das Passive Wahlrecht erhalten?

6 Antworten

Nein, auf keinen Fall. Ich muss gerade an einen Vorfall in den USA denken, der zeigt, was passiert, wenn Menschen aus einem anderen Kulturkreis mit anderen Werten Macht haben. Dort hat man sich gerühmt, dass in einem Stadtradt nur islamische Menschen waren. Das Ende vom Lied war, dass diese Menschen Gottesrecht und Scharia dann doch am Ende irgendwie ganz nett fanden und alle LGBTQ Fahnen, Zeichen und sonstige Dinge auf Grundstücken der Stadt verboten haben.

Jetzt stelle man sich vor, was passiert, wenn zum Beispiel, eine große Menge an Migranten aus islamischen Ländern auch nur in einer Stadt so wählen, dass z.B ein strengislamischer Mensch und Stadtrat an die Macht kommen. Dann gibt es keine LGBTQ Dinge mehr, Alkoholizensen werden ggf. sehr sehr sparsam vergeben, der Moschebau wird massiv erleichtert, und so weiter. Was dann?

NEIN ... das Wahlrecht (aktiv oder passiv) ist eines der wenigen Rechte, welches ein bundesdeutscher Staatsbürger besitzt. Daher hat dieses Recht nichts bei einem "Nicht-Staatsbürger" zu suchen - ausnahmslos!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Menschlichkeit ist mein persönlicher Grundsatz!

Nein das wird ja immer besser hier.

Nein.

Es ist ein grundlegendes Recht eines Staatsbürgers, politische Ämter seines Heimatlandes ausüben zu dürfen. Er erhält dadurch eine besondere Verantwortung gegenüber dem Land

Wenn ein Ausländer das auch anstrebt, sollte er Staatsbürger werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich habe einmal im Reichstag das WC benutzt
trans64 
Fragesteller
 16.08.2023, 21:03

Auf der Landesebene klappt es doch auch, wieso sollte es nicht im Bund funktionieren?

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MaxMusterman249  16.08.2023, 21:05
@trans64

Weil man als Minister o.ä. eine besondere Verantwortung gegenüber dem Staat und seinem Volk hat und zu beiden in einem besonderen Treueverhältnis steht.

Einem Nicht-Staatsbürger wird nicht die ausreichende Treue gegenüber dem Staat zugetraut.

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Skywalker17  25.03.2024, 19:53
@trans64

Weil es nicht die Auswirkungen haben würde, wie auf Bundesebene.

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Nein.

Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten sollten weiterhin an die Staatsbürgereigenschaft gebunden sein. Insbesondere auch das passive Wahlrecht.

Deine Beispiele haben ansonsten mit dem passiven Wahlrecht nichts zu tun.