Flüchtlinge Wahlrecht?

6 Antworten

In einer Demokratie muss es immer darum gehen, alle Menschen mitbestimmen zu lassen, deren dauerhafter Aufenthalt in diesem Land ist. Debatten rund um ungehörte und ungesehen Stimmen sind wichtig und müssen immer wieder erörtert werden, egal ob es um entfallene Stimmen bei Wahlen durch %Hürden geht oder um nicht wahlberechtigte Bevölkerungsteile und dazu gehören beispielsweise Jugendliche und migrierte Menschen. 8 Jahre lang bis zur Einbürgerung, ja das ist sehr lange und es ist nur recht dafür zu sorgen, dass diese Menschen in ihrer neuen Heimat früher für ihre Interessen einstehen können, denn das macht niemand sonst für sie. Es tut einer Demokratie nie gut, wenn beachtliche Teile der Bevölkerung vom demokratischen Prozess ausgeschlossen sind, und genau das ist derzeit der Fall.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Teilgebiet meines Studiums

Meines Erachtens können auch andere Eu-Bürger bei Kommunalwahlen wählen.

Also Niederlande, Franzosen und Co.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – SPD Mitglied und Arbeiter der Fraktion

Weil eine Einbürgerung dauert und wenn die Behörden dich aufm Kicker haben, weil sie dich nicht Einbürgern wollen, die Einbürgerung gerne mal 8 Jahre dauern kann.

Ich erinnere gerne immer an den Prozess meiner Oma gegen die Ausländerbehörde.

Die Behörde verweigerte systematisch die Einbürgerung. Meine Oma musste Klagen, doch viele haben Angst vor den Kosten der Klage wenn sie verlieren.

In ähnlicher Sache hatte jedoch der Bundesverwaltungsgericht entschieden, doch die Behörden ignorierten dies.

Das Verwaltungsgericht benötigte fast 2 Jahre um ein Urteil auszusprechen. Es war ein Erfolg der Weg dahin war ein langer.

Da siehste mal, das es nicht so leicht ist wie alle sagen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Meine Pronomen sind: she/her

Kaen011 
Fragesteller
 01.10.2023, 21:36
Da siehste mal, das es nicht so leicht ist wie alle sagen.

Also musste deine Oma statt 8 Jahren, 10 Jahre warten.

Klingt jetzt nicht nach dem schlimmsten schicksal der Welt aber oke...

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trans64  01.10.2023, 21:37
@Kaen011

Ahm das ist falsch.

Wenn man vor dem Bundesverwaltungsgericht klagen muss dauern die Klagen mit der Vorinstanzen ca 8 Jahre.

Das heisst im schlimmsten Fall ohne EGMR und Bundesverfassungsgericht 16 Jahre. Mit den beiden Instanzen zusammen 20-25 Jahre (inkl. 8 Jahre für die Mindestdauer)

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Kaen011 
Fragesteller
 01.10.2023, 21:39
@trans64

Also hat deine Oma vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt?

Nach wieviel Jahren wurde deine Oma denn eingebürgert?

Und das Bundesverfassungsgericht spricht keine Einzel sondern grundsatzurteile. Das heißt der gleiche fall landet nicht erneut vor dem Bundesverfassungsgericht.

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trans64  01.10.2023, 21:41
@Kaen011

Nein. Sie musste nur vor dem Verwaltungsgericht klagen, jedoch hatte das Bundesverwaltungsgericht in ähnlicher Sache entschieden. Das Verfahren dauerte 2 Jahre.

Das Urteil durfte nicht vor dem OVG ausgetragen werden. Deshalb verzichtete die Behörde auf eine Beschwerde vor dem OVG.

Aber auch der hätte nicht Entscheiden können, da die Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht gelegen hätte, da es eine wichtige Entscheidung war. Die anderen die Klagten mussten den langen Weg gehen.

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Kaen011 
Fragesteller
 01.10.2023, 22:14
@trans64

Aber wir soll es denn zum Bundesverwaltungsgericht gehen wenn es bicht mal vor dem ovg ausgetragen werden durfte?

Also es klingt jetzt so als wenn deine oma eben nur 2 jahre mehr warten musste

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trans64  01.10.2023, 22:33
@Kaen011

Wie gesagt. Ja. Wir mussten nur vor dem Verwaltungsgericht klagen, da es schon höchstrichterlich festgestellt wurde in gleicher bzw ähnlicher sache.

Deshalb dauerte es 2 Jahre zusätzlich

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Kristall08  04.10.2023, 22:59
Die Behörde verweigerte systematisch die Einbürgerung. 

Sie werden ihre Gründe gehabt haben.

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trans64  04.10.2023, 23:29
@Kristall08

Ne, das was Willkür, Hass und Rassismus einer bestimmt Afd-Anhängenden.

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trans64  05.10.2023, 01:37
@Kristall08

Für was den? Meine Oma hat schon die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen. Die Verwaltung wollte aber unbedingt einen Nachweis der Sprache. Sie spricht aber kein Deutsch und die höchsten Richtenden des Landes haben geurteilt das Ältere Menschen, Behinderte Menschen, Kranke Menschen keinen Nachweis bringen müssen. Die Behörde bestand trotzdem drauf, obwohl sie schon Alt ist. Die Behörde hat vor Gericht verloren und das ist gut so. Die Verwaltungsgerichte funktionieren noch auch wenn es viel Zeit kostet.

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-urteil-10-c-2-14-einbuergerung-deutschkenntnisse-versaeumnisse-in-der-vergangenheit/

Das war der Fall der ähnlich war.

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Kristall08  05.10.2023, 10:06
@trans64

Ein absolutes Unding meiner Meinung nach.

Wird wohl auch in Zukunft nicht wieder vorkommen. Und DAS ist gut so.

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Du meinst schon die Kommunalwahlen in Hessen, oder?

Aktuell darf man auf Bundesebene wählen wenn man
Mindestens 18 Jahre alt ist

In den meisten Bundesländern darf man schon mit 16 wählen.

"Flüchtlinge sollen ab 6 Jahre wählen dürfen". Sind weitere 2 Jahre wartezeit und ein antrag auf deutsche Staatsbürgerschaft tatsächlich zuviel verlangt?

Man kann unter bestimmten Voraussetzungen nach 6 Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Wenn man mit einer deutschen Person verheiratet ist, kann man unter Voraussetzungen nach 3 Jahren eingebürgert werden.

Mögliche Gründe für die Aussage von Nancy Faeser:

- Sie will Stimmen bekommen.

- Sie ist der Meinung, dass Menschen, die so lange hier leben, auch das Recht haben sollen, hier zu wählen.

- Nicht jeder kann die deutsche Staatsanwaltschaft bekommen. Für manche ist es viel schwieriger, als die meisten denken. Viele würden ohne einen guten Rechtsanwalt keine Staatsanwaltschaft erhalten.

Nur ruhig,

das wird bei den nächsten Wahlen rückgängig gemacht.

Auch wenn nicht die AfD ans Ruder kommt. Aber so etwas kann niemand ernsthaft wollen.